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Datenschutzrisiken als Unternehmensberater

Die EU-DSGVO ist nicht nur für Ihre Kunden eine Herausforderung, sondern auch für Sie als Berater. Wir empfehlen Ihnen mit der Umsetzung der Vorschriften als Vorbild voran zu gehen. Zu einem ganzheitlichen Risk-Management gehört neben der Verminderung der Risiken auch die Übertragung an Versicherer.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz in Bezug auf Datenschutzverletzungen sowie:

  • Verletzungen von Geheimhaltungspflichten
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Vertragsstrafen aufgrund Verletzung von Geheimhaltungspflichten/Datenschutzvereinbarungen
  • Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung
  • Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten (zum Beispiel
  • Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheberrechte/  Namens-, Persönlichkeitsrechte)

Alle Berater, welche von der Alchimedus®-Versicherungslösung profitieren, können durch atmen – diese haben vergleichbare Risiken abgesichert.

P.S.: Prüfen Sie auch Ihr persönliches Risikomanagement und Ihre Haftungsrisiken als Unternehmensberater.

Haben Sie 60 Sekunden Zeit?

www.versicherungsschutz-unternehmensberater.de/risikomanagement-unternehmensberater