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Experteninterview zur Forschungszulage

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🎙️ Experteninterview zur Forschungszulage

Sascha Kugler (Moderator, Gründer von Alchimedus):

Herzlich willkommen zu unserem heutigen Experteninterview. Mein Name ist Sascha Kugler, Gründer von Alchimedus. Heute spreche ich mit Ronald Lehnert, einem der führenden Experten für steuerliche Forschungsförderung in Deutschland. Schön, dass Sie da sind, Herr Lehnert.

Ronald Lehnert (Forschungszulagen-Experte):

Vielen Dank, Herr Kugler. Ich freue mich sehr auf unser Gespräch.

Frage 1: Herr Lehnert, was genau verbirgt sich hinter der Forschungszulage?

Ronald Lehnert:

Die staatliche Forschungszulage fördert Unternehmen jeder Branche und Größe. Bis zu 10 Mio. € FuE-Kosten, die jährlich investiert wurden, können angesetzt werden. Dabei beträgt der Zuschuss maximal 35 % der Aufwendungen. Das Spannende an dem Förderprogramm ist, dass es das einzige Fördermittel ist, das bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte einbezieht. Anträge sind vier Jahre rückwirkend möglich. Gefördert werden insbesondere Personalkosten für eigene FuE-Mitarbeitende sowie Ausgaben für Auftragsforschung. Die Besonderheit: Jeder, der Forschung betreibt, kann einen Anspruch geltend machen.

Frage 2: Welche Projekte sind denn konkret förderfähig?

Ronald Lehnert:

Gefördert werden drei Arten von Projekten:

1.⁠ ⁠Grundlagenforschung, also Arbeiten ohne direkten Marktbezug, wie es oft in der Wissenschaft geschieht.

2.⁠ ⁠Industrielle Forschung, bei der ein klarer Anwendungsbezug besteht, aber noch nicht marktreif.

3.⁠ ⁠Experimentelle Entwicklung, bei der neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.

Wichtig ist, dass es in dem jeweiligen Projekt ein nachweisbares technologisches Risiko und einen echten Neuheitsgrad gibt. Es reicht nicht, Prozesse einfach zu digitalisieren oder Standardsoftware einzuführen.

Frage 3: Wie hoch ist die Förderung?

Ronald Lehnert:

Die Forschungszulage beträgt 35% der förderfähigen Kosten (bei KMU, sonst 25%). Maximal können 10 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Das bedeutet: Unternehmen können bis zu 3,5 Million Euro pro Jahr zurückerhalten. Förderfähig sind dabei die Personalkosten der direkt beteiligten Mitarbeiter sowie 70% der Kosten für Auftragsforschung. Projektbezogene Hardwarekosten können als förderfähige Aufwendungen seit 2024 geltend gemacht werden.

Frage 4: Wie läuft der Prozess ab, wenn ich als Unternehmer das nutzen will?

Ronald Lehnert:

Der Prozess ist zweistufig:

1.⁠ ⁠Fachliche Prüfung: Zuerst muss man bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das Projekt beschreiben und als Antrag in dem Fachportal hinterlegen. Dieser Antrag wird in der Folge darauf geprüft, ob das Projekt forschungs- und entwicklungsrelevant ist. Dann wird eine entsprechende Bescheinigung ausgegeben.

2.⁠ ⁠Finanzielle Beantragung: Diese Bescheinigung wird dem Finanzamt übermittelt. Dort erfolgt die steuerliche Anrechnung, entweder als Auszahlung oder Verrechnung mit der Steuerlast.

Frage 5: Was unterscheidet die Forschungszulage von klassischen Förderprogrammen?

Ronald Lehnert:

Drei zentrale Punkte:

Es gibt keine Budgetdeckelung – jeder Antrag wird bei Förderfähigkeit bewilligt.

Sie ist rückwirkend möglich, auch wenn Projekte schon gestartet oder abgeschlossen sind.

Sie wird als Steuervergütung gewährt, nicht als Zuschuss mit Auszahlungsvoraussetzungen und Förderstopps.

Frage 6: Können Unternehmen die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Ronald Lehnert:

Ja, grundsätzlich ist die Kombination möglich, jedoch dürfen keine Doppel- oder Überförderungen entstehen. Beispielsweise können EU-Zuschüsse für Hardware und die Forschungszulage für Personalkosten kombiniert werden. Wichtig ist hier eine saubere Abgrenzung und Dokumentation.

Frage 7: Haben Sie ein Praxisbeispiel für unsere Hörerinnen und Hörer?

Ronald Lehnert:

Sehr gerne.

Ein mittelständisches Softwareunternehmen entwickelt ein neues KI-Modul zur Prozessautomatisierung. Drei interne Entwickler arbeiten daran, insgesamt mit 240.000 € Jahresbruttolohn. Hinzu kamen Kosten aus einer Fremdbeauftragung in Höhe von 55.000 €. Daraus ergab sich eine Bescheinigungshöhe als Forschungszulage in Höhe von  ca. 120.000 €, die direkt als Steuervergütung oder Auszahlung wirksam wird. Das ist bares Geld zur Innovationsfinanzierung.

Frage 8: Was raten Sie Unternehmen, die jetzt starten wollen?

Ronald Lehnert:

Mein Rat:

Prüfen Sie laufende Projekte, ob sie förderfähig sind.

Dokumentieren Sie sauber die Projektinhalte und den Forschungscharakter.

Nutzen Sie spezialisierte Partner wie Alchimedus, um die Formulierungen für die BSFZ-Bescheinigung optimal vorzubereiten. Das erhöht die Bewilligungschancen deutlich.

Sascha Kugler:

Vielen Dank, Herr Lehnert, für diese klaren Einblicke in die Forschungszulage. Für viele Unternehmen ist das eine wertvolle Möglichkeit, Innovationen schneller und risikoärmer umzusetzen.

Ronald Lehnert:

Herzlichen Dank, Herr Kugler. Es war mir eine Freude.

Über mich (Kurzform):

Ronald Lehnert ist als Inhaber der Unternehmensberatung „Digitale Konzepte e.K.“ seit vielen Jahren mit der unternehmensseitigen Weiterentwicklung marktetablierter Unternehmen befasst. Neben der Arbeit als Fördermittelberater, Finanzierungsspezialist und als Juror im Münchener Businessplan Wettbewerb führt er in seinem Unternehmen neben Tragfähigkeitsanalysen und unternehmerischen Bewertungen von Geschäftsmodellen auch Coachings im Programm „INQA – Agil in die Digitale Zukunft“ durch. Er ist gelisteter Berater bei BAFA für unternehmerische Beratungen und seit mehreren Jahren auf Fördermittel spezialisierter Partner im Alchimedus-Netzwerk.

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