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Experteninterview zur Forschungszulage

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đŸŽ™ïž Experteninterview zur Forschungszulage

Sascha Kugler (Moderator, GrĂŒnder von Alchimedus):

Herzlich willkommen zu unserem heutigen Experteninterview. Mein Name ist Sascha Kugler, GrĂŒnder von Alchimedus. Heute spreche ich mit Ronald Lehnert, einem der fĂŒhrenden Experten fĂŒr steuerliche Forschungsförderung in Deutschland. Schön, dass Sie da sind, Herr Lehnert.

Ronald Lehnert (Forschungszulagen-Experte):

Vielen Dank, Herr Kugler. Ich freue mich sehr auf unser GesprÀch.

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Frage 1: Herr Lehnert, was genau verbirgt sich hinter der Forschungszulage?

Ronald Lehnert:

Die staatliche Forschungszulage fördert Unternehmen jeder Branche und GrĂ¶ĂŸe. Bis zu 10 Mio. € FuE-Kosten, die jĂ€hrlich investiert wurden, können angesetzt werden. Dabei betrĂ€gt der Zuschuss maximal 35 % der Aufwendungen. Das Spannende an dem Förderprogramm ist, dass es das einzige Fördermittel ist, das bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte einbezieht. AntrĂ€ge sind vier Jahre rĂŒckwirkend möglich. Gefördert werden insbesondere Personalkosten fĂŒr eigene FuE-Mitarbeitende sowie Ausgaben fĂŒr Auftragsforschung. Die Besonderheit: Jeder, der Forschung betreibt, kann einen Anspruch geltend machen.

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Frage 2: Welche Projekte sind denn konkret förderfÀhig?

Ronald Lehnert:

Gefördert werden drei Arten von Projekten:

1.⁠ â Grundlagenforschung, also Arbeiten ohne direkten Marktbezug, wie es oft in der Wissenschaft geschieht.

2.⁠ â Industrielle Forschung, bei der ein klarer Anwendungsbezug besteht, aber noch nicht marktreif.

3.⁠ â Experimentelle Entwicklung, bei der neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.

Wichtig ist, dass es in dem jeweiligen Projekt ein nachweisbares technologisches Risiko und einen echten Neuheitsgrad gibt. Es reicht nicht, Prozesse einfach zu digitalisieren oder Standardsoftware einzufĂŒhren.

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Frage 3: Wie hoch ist die Förderung?

Ronald Lehnert:

Die Forschungszulage betrĂ€gt 35% der förderfĂ€higen Kosten (bei KMU, sonst 25%). Maximal können 10 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Das bedeutet: Unternehmen können bis zu 3,5 Million Euro pro Jahr zurĂŒckerhalten. FörderfĂ€hig sind dabei die Personalkosten der direkt beteiligten Mitarbeiter sowie 70% der Kosten fĂŒr Auftragsforschung. Projektbezogene Hardwarekosten können als förderfĂ€hige Aufwendungen seit 2024 geltend gemacht werden.

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Frage 4: Wie lÀuft der Prozess ab, wenn ich als Unternehmer das nutzen will?

Ronald Lehnert:

Der Prozess ist zweistufig:

1.⁠ â Fachliche PrĂŒfung: Zuerst muss man bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das Projekt beschreiben und als Antrag in dem Fachportal hinterlegen. Dieser Antrag wird in der Folge darauf geprĂŒft, ob das Projekt forschungs- und entwicklungsrelevant ist. Dann wird eine entsprechende Bescheinigung ausgegeben.

2.⁠ â Finanzielle Beantragung: Diese Bescheinigung wird dem Finanzamt ĂŒbermittelt. Dort erfolgt die steuerliche Anrechnung, entweder als Auszahlung oder Verrechnung mit der Steuerlast.

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Frage 5: Was unterscheidet die Forschungszulage von klassischen Förderprogrammen?

Ronald Lehnert:

Drei zentrale Punkte:

Es gibt keine Budgetdeckelung – jeder Antrag wird bei FörderfĂ€higkeit bewilligt.

Sie ist rĂŒckwirkend möglich, auch wenn Projekte schon gestartet oder abgeschlossen sind.

Sie wird als SteuervergĂŒtung gewĂ€hrt, nicht als Zuschuss mit Auszahlungsvoraussetzungen und Förderstopps.

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Frage 6: Können Unternehmen die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Ronald Lehnert:

Ja, grundsĂ€tzlich ist die Kombination möglich, jedoch dĂŒrfen keine Doppel- oder Überförderungen entstehen. Beispielsweise können EU-ZuschĂŒsse fĂŒr Hardware und die Forschungszulage fĂŒr Personalkosten kombiniert werden. Wichtig ist hier eine saubere Abgrenzung und Dokumentation.

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Frage 7: Haben Sie ein Praxisbeispiel fĂŒr unsere Hörerinnen und Hörer?

Ronald Lehnert:

Sehr gerne.

Ein mittelstĂ€ndisches Softwareunternehmen entwickelt ein neues KI-Modul zur Prozessautomatisierung. Drei interne Entwickler arbeiten daran, insgesamt mit 240.000 € Jahresbruttolohn. Hinzu kamen Kosten aus einer Fremdbeauftragung in Höhe von 55.000 €. Daraus ergab sich eine Bescheinigungshöhe als Forschungszulage in Höhe von  ca. 120.000 €, die direkt als SteuervergĂŒtung oder Auszahlung wirksam wird. Das ist bares Geld zur Innovationsfinanzierung.

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Frage 8: Was raten Sie Unternehmen, die jetzt starten wollen?

Ronald Lehnert:

Mein Rat:

PrĂŒfen Sie laufende Projekte, ob sie förderfĂ€hig sind.

Dokumentieren Sie sauber die Projektinhalte und den Forschungscharakter.

Nutzen Sie spezialisierte Partner wie Alchimedus, um die Formulierungen fĂŒr die BSFZ-Bescheinigung optimal vorzubereiten. Das erhöht die Bewilligungschancen deutlich.

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Sascha Kugler:

Vielen Dank, Herr Lehnert, fĂŒr diese klaren Einblicke in die Forschungszulage. FĂŒr viele Unternehmen ist das eine wertvolle Möglichkeit, Innovationen schneller und risikoĂ€rmer umzusetzen.

Ronald Lehnert:

Herzlichen Dank, Herr Kugler. Es war mir eine Freude.

Über mich (Kurzform):

Ronald Lehnert ist als Inhaber der Unternehmensberatung „Digitale Konzepte e.K.“ seit vielen Jahren mit der unternehmensseitigen Weiterentwicklung marktetablierter Unternehmen befasst. Neben der Arbeit als Fördermittelberater, Finanzierungsspezialist und als Juror im MĂŒnchener Businessplan Wettbewerb fĂŒhrt er in seinem Unternehmen neben TragfĂ€higkeitsanalysen und unternehmerischen Bewertungen von GeschĂ€ftsmodellen auch Coachings im Programm „INQA – Agil in die Digitale Zukunft“ durch. Er ist gelisteter Berater bei BAFA fĂŒr unternehmerische Beratungen und seit mehreren Jahren auf Fördermittel spezialisierter Partner im Alchimedus-Netzwerk.

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