Ein Beitrag von Clemens Gutmann
Der AI-Act oder auf Deutsch: Die KI-Verordnung (VO), manchmal auch KI-Gesetz genannt, ist die Verordnung der Europäischen Union über Künstliche Intelligenz. Wir benutzen die Formulierung AI-Act, weil sie einfach gängiger ist.
Viele KMU beschäftigen sich mit Regulatorik abwartend, es gibt einfach zu viel davon, man weiß noch nicht genau, wo es hinläuft usw. Das ist ok, so lange kein Ungemach droht. Jetzt ist aber aus zwei Gründen ein idealer Zeitpunkt für KMU, das Thema AI-Act anzugehen:
Grund 1 (und der Anlass für den vorliegenden Artikel):
Am 2. August 2026 beginnt die rechtliche Geltung des AI-Acts für alle Unternehmen, die KI nutzen.
Grund 2
Es ist sinnvoll, sich einen fundierten Überblick über den Tool-Wildwuchs zu verschaffen, der aus den Medien auf uns alle hereinprasselt. Was ist Hype und wo sollten wir unternehmerisch wirklich handeln?
A Zeittafel
Seit 1. August 2024 schrittweises Inkrafttreten des AI-Acts, um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.
Seit 2. Februar 2025: KI-Systeme, die ein unvertretbares Risiko darstellen, dürfen gar nicht nicht mehr verwendet werden (siehe unten Risikoklasse 1).
Seit 2. August 2025: Anwendbarkeit des AI-Acts für KI-Herstellerunternehmen.
Ab 2. August 2026: Allgemeine Anwendbarkeit, Verpflichtungen und Bußgeldtatbestände für alle Deutschen Unternehmen, die KI nutzen.
Der AI Act arbeitet risikobasiert: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung für Menschen, Rechte, Sicherheit oder wichtige Lebensbereiche, desto strenger die Anforderungen.
B Die vier Risikoklassen des AI-Acts – angewendet auf KMU

1. Unzulässiges Risiko
Das sind KI-Anwendungen, die verboten sind. Beispiel “Social Scoring”: Ein Unternehmen oder eine Behörde bewertet Mitarbeitende oder Kunden heimlich mit einem manipulativen Punktesystem, das Verhalten steuern soll.
2. Hohes Risiko
Hier wird relevant für alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe.
Hochrisiko-KI betrifft etwa Bewerberauswahl, persönliche medizinische Daten oder Kreditwürdigkeit, also generell: Datenverarbeitung, die erheblichen Einfluss auf Menschen aber auch Unternehmen haben kann. Hierunter kann unter Umständen auch automatisierte Lieferantenauswahl fallen.
Der AI-Act schreibt solche Fälle Dokumentationspflichten vor, das Unternehmen muss erklären können (und es vor einer Überprüfung erklärt haben), welche Daten einfließen, welche Risiken für Rechte anderer entstehen oder welche Entscheidungen die KI genau trifft.
Zusätzlich wird menschliche Kontrolle verpflichtend. Hinzu kommen Pflichten zu Risikomanagement und Datenaufbewahrung.
3. Begrenztes Risiko
Typisches Beispiel: ein Chatbot auf der Website oder ein KI-Assistent im Kundenservice. Das ist meistens problemlos möglich. Aber Transparenz wird wichtig. Kunden müssen wissen, wann sie mit KI interagieren, wenn das nicht ohnehin offensichtlich ist. Der AI Act sieht für solche Systeme Transparenzpflichten vor.
4. Minimales Risiko
Das ist für viele KMU der wichtigste praktische Bereich. Beispiele: KI hilft beim Formulieren von E-Mails, beim Zusammenfassen von Besprechungsergebnissen, beim Strukturieren von Vertriebsnotizen oder beim Entwurf von Produkttexten. Ebenso zählt hierzu ein Cookiebanner.
Minimales Risiko heißt nicht: keine Regeln, keine Zuständigkeit, keine Sorgfalt.
Es heißt: kein schwerer regulatorischer Apparat, solange die Anwendung tatsächlich unkritisch bleibt. Trotzdem braucht das Unternehmen Klarheit: Welche Tools werden genutzt? Welche Daten dürfen hinein? Wer prüft Ergebnisse? Was darf automatisiert werden und was nicht?
C Arbeitsweise
Wir arbeiten innerhalb des Das Alchimedus Consulting Networks mit Methoden und Technologie zur schnellen Erfassung von Beratungssituationen.
Ein bewährtes Alchimedus-Modul, der Toolcheck, fragt Zusammenarbeit, Geschäftssoftware, Automatisierung, Marketing und KI-basierte Tools ab und wertet die Angeben automatisiert und beratungsgerichtet aus.
Der Alchimedus KI-Potenzialcheck ergründet, wo es sinnvolle Anwendungsfälle für KI im Unternehmen gibt. Datenmanagement, Routineaufgaben, Kundeninteraktion, Entscheidungsunterstützung, Markteinblicke, Unternehmenskultur. Das sind keine Spielereien. Das sind die Stellen, an denen z.B. ein kleiner Vertrieb tatsächlich entlastet werden kann.
Und parallel der Alchimedus-AI-Act-Kurzcheck: Gibt es schon eine Richtlinie in Ihrem Unternehmen? Sind Verantwortlichkeiten geklärt? Werden KI-Anwendungsfälle dokumentiert? Gibt es eine Risikoeinstufung? Gibt es Kontrollen? Und was ist mit der initialen Risikoschulung?
So entstehen sehr schlanke und effektive Beratungsprojekte, an die wir bei Bedarf natürlich gern weiterführende Umsetzungsleistungen anschließen können.
Der AI Act wird praxisrelevant, wenn er mit echten betrieblichen Fragen verbunden wird.
- Wie können wir unseren B2B-Vertrieb automatisieren?
- Wie vermeiden wir Tool-Chaos und senken Lizenzkosten?
- Wie nutzen wir KI nachhaltig und konsistent ohne “Tool-Hopping” und Beschädigung des Vertrauens unserer Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter?
Deshalb ist das Thema “AI-Act” ein sehr gut geeignetes Einstiegsthema für Digitalisierungs- und Transformationsprojekte. Und diese sind sogar bundesweit mit bis zu 80% förderfähig.
Vom initialen Workshop bis hin zu Verbesserung agiler Arbeitsweisen, Rollen und Zusammenarbeit Ihrer Teams zeitgleich mit der eventuellen Einführung neuer Tools schaffen wir so nachhaltige Verbesserung für Ihr Unternehmen.
Beratungsprojekte enden bei uns somit nicht mit einer Power-Point Präsentation. Sondern mit Lösungen.
Der Autor
Clemens Gutmann ist Organisations-, Prozess- und KI-Berater für KMU und Mittelstand. Er begleitet Unternehmen seit vielen Jahren bei Digitalisierungs- und Veränderungsvorhaben dort, wo Prozesse stocken, Unsicherheit entsteht oder neue Technologien sinnvoll integriert oder auf den Markt gebracht werden sollen.
Als jahrzehntelang erfahrener Berater, Unternehmer und Manager sowie als Volljurist hat Clemens Gutman einen besonderen Blick auf die Themen und agiert als unternehmerisch (mit-)denkender Berater, der aber auch die technischen oder rechtlichen Themen versteht und koordinieren hilft.
Hier geht es zum Beraterprofil von Clemens Gutmann bei Alchimedus.
Die Website der Beratung von Clemens Gutmann.
Der Sitz ist in Mannheim / Baden-Württemberg, wir nehmen gerne bundesweite Anfragen entgegen und bearbeiten diese ggfls. mit unserem Netzwerk. .