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Wichtiger Hinweis für jeden Unternehmensberater und seine Kunden

Wie jedes Jahr werden auch Ihre Büros, Firmen und Werkstätte weihnachtlich geschmückt. Sie als Firmeninhaber sollten jedoch Folgendes wissen und beachten:  

Dekorationen wie beispielsweise Lichterketten müssen im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 zur Prüfung der elektrischen Anlagen geprüft sein. Egal, ob es sich um LED oder Glühbirnen handelt, gehört Weihnachtsbeleuchtung  zu den „ortsveränderliche Betriebsmitteln“ und muss regelmäßig geprüft werden.  

Wenn dies nicht gemacht wird und es dadurch zu einem Brand kommt, kann der Versicherungsschutz verloren werden. Die Missachtung solcher Sicherheitsvorschriften ist kein fahrlässiges Verhalten mehr, sondern gilt als vorsätzliche Missachtung der Sicherheitsvorschriften.

Daher: Auch die Weihnachtbeleuchtung bei der Prüfung nicht vergessen! Lieber das vierte Lichtlein anzünden und entspannt Weihnachten feiern, als an Weihnachten Feuer löschen.

In diesem Sinn wünsche wir Ihnen schon einmal entspannte Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

E-Mail:                 anrich@fairnancial.de
Homepage:         www.fairnancial.de

Alchimedus® bietet ab sofort einen zweitägigen softwarebasierten Lehrgang zum BGM-Beauftragten oder BGM-Berater an. Nach dem Lehrgang erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen im Unternehmen und zur Einführung eines BGM-Systems auf Basis der Alchimedus®-Methode berechtigt.

Der Kurs vermittelt, wie in Unternehmen eigenverantwortlich ein betriebliches Gesundheitsmanagement aufgebaut und in bereits vorhandene Management- oder Qualitätssysteme integriert werden kann. Die Teilnehmer werden befähigt, interne Audits durchzuführen und Verbesserungsprozesse zu entwickeln. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Absolventen in der Lage, BGM selbstständig zu planen, umzusetzen und zu bewerten sowie Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Belastungen selbständig durchzuführen.

Zu den Terminen und zur Anmeldung gelangen Sie hier!

Seit September 2013 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Unternehmen dazu verpflichtet, eine sogenannte Psychische Gefährdungsbeurteilung ihres Unternehmens durchzuführen und nachzuweisen. Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.

Führen Unternehmen die Psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durch, drohen ihnen erhebliche Konsequenzen: So können Arbeitnehmer im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilungen, sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen. Auch Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung nehmen in diesem Fall die Arbeitgeber in Regress. Bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen.

Unser Angebot:

Wir bieten ein bundesweites Netzwerk von 390 Beratern; diese unterstützen Unternehmer effizient und unkompliziert bei der Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung und zwar zu diesen Festpreisen:

  • Unternehmen bis 10 MA: ½ Tag, € 600,- netto zzgl. Fahrtkosten
  • Unternehmen bis 100 MA: 1 Tag, € 1200,- netto zzgl. Fahrtkosten
  • Größere Unternehmen auf Anfrage

Die Beratung kann mit 50% über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.