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Wichtiger Hinweis für jeden Unternehmensberater und seine Kunden
Wie jedes Jahr werden auch Ihre Büros, Firmen und Werkstätte weihnachtlich geschmückt. Sie als Firmeninhaber sollten jedoch Folgendes wissen und beachten:
Dekorationen wie beispielsweise Lichterketten müssen im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 zur Prüfung der elektrischen Anlagen geprüft sein. Egal, ob es sich um LED oder Glühbirnen handelt, gehört Weihnachtsbeleuchtung zu den „ortsveränderliche Betriebsmitteln“ und muss regelmäßig geprüft werden.
Wenn dies nicht gemacht wird und es dadurch zu einem Brand kommt, kann der Versicherungsschutz verloren werden. Die Missachtung solcher Sicherheitsvorschriften ist kein fahrlässiges Verhalten mehr, sondern gilt als vorsätzliche Missachtung der Sicherheitsvorschriften.
Daher: Auch die Weihnachtbeleuchtung bei der Prüfung nicht vergessen! Lieber das vierte Lichtlein anzünden und entspannt Weihnachten feiern, als an Weihnachten Feuer löschen.
In diesem Sinn wünsche wir Ihnen schon einmal entspannte Feiertage und ein gesundes neues Jahr!
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