QM- Regeln über Regeln

Immer wieder stellen wir fest, dass Unternehmen wichtige Grundlagen und Regularien aus dem Bereich des QM gar nicht kennen. In der Tat ist die Zahl der Verordnungen und Pflichten mittlerweile so unüberschaubar, dass allzu leicht und ohne irgendeine anzunehmende Fahrlässigkeit Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden, was mitunter zu empfindlichen Geldbußen führen kann. Davor wollen wir Sie aktiv schützen. Mit unserem Newsletter werden wir Ihnen weiterhin regelmäßig wichtige Informationen und Neuerungen zum Thema QM an die Hand geben, die für Unternehmen, aber auch Berater beachtenswert oder gar bindend sind.

Natürlich geben wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch genauer Auskunft. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0911 – 9566630.

Informationspflicht und Fürsorgepflicht

Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften per Aushang informieren. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht widerspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 611 BGB. Dieser Verstoß kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden nach sich ziehen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er Vorgaben nicht einhalten konnte, ohne von diesen zu wissen. Eine Nichtbeachtung stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Denken Sie auch daran, ist ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers sein kann. Sie machen sich folglich schadensersatzpflichtig.

Vermeiden Sie hohe Bußgelder!

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über ihre Arbeitsschutzrechte zu informieren. Zu den aushangpflichtigen Gesetzen zählen beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mutterschutzgesetz, Mutterschutzarbeitsverordnung,  Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung, PSA-Benutzerverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Lastenhandhabungsverordnung, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Baustellenverordnung, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz, Nachweisgesetz,  Bundesurlaubsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Fahrpersonalverordnung,  Entgeltfortzahlungsgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Gendiagnostik-Gesetz etc.

Der gesetzlichen Fürsorgepflicht kommen Sie als Unternehmer am einfachsten nach, indem sie die zum Aushang vorgeschriebenen Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb und in der Verwaltung aushängen und so allen Mitarbeitern zugänglich machen. Mit einem Aushang der entsprechenden Informationen in jedem Stockwerk und Gebäude z. B. am Schwarzen Brett erfüllen Sie bereits Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.

Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € geahndet werden. Die Zuwiderhandlung kann außerdem zu Einträgen in das Gewerbezentralregister führen.

Aushangpflichtige Gesetze – darauf sollten Sie unbedingt achten

  • Je nach Regelung soll die Bekanntmachung in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen.
  • Es besteht teilweise auch die Möglichkeit der Bekanntmachung der aushangpflichtigen Gesetze über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat und Vorkehrungen zum Schutz vor Änderungen bestehen.
  • Nicht ausreichend ist in vielen Fällen ein Hinterlegen bzw. Vorhalten im Personal– oder Lohnbüro.
  • Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten.
  • Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann eine Übersetzung der aushangpflichtigen Gesetze erforderlich sein.
  • Üblicherweise erfolgt ein Anbringen der aushangpflichtigen Gesetze an einem Schwarzen Brett oder einer Auslage an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes (Kantine, Aufenthalts- oder Pausenräume)
  • Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen bestimmte Aushangsorte vor, zum Beispiel den Aushang der nach Heimarbeitergesetz erforderlichen Angaben in den Ausgaberäumen.

Tipp

Am Markt sind zu diesem Thema Broschüren in allen gängigen (Online-) Buchhandlungen erhältlich, in denen alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt sind. Kosten: ab ca. 9 Euro.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

 

Auf einen Blick!

Im Jahr 2017 treten wichtige Änderungen und Neuregelungen in Kraft, die einen Austausch bestehender Exemplare notwendig machen!

Allgemeine Vorschriften

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz
  • Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, Ausstattung
  • Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung
  • Benachteiligungsverbot
  • Elternzeit, Elterngeld
  • Entgeltfortzahlung
  • Gleichbehandlung
  • Kündigungsschutz
  • Mindestlohn
  • Mutterschutz
  • Urlaub
  • Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)

Spezifische Vorschriften

  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Röntgenverordnung
  • Strahlenschutzverordnung

Wie führe ich ein Qualitätsmanagementsystem ein?

In diesem rund zehnminütigen Tutorial erklärt Sascha Kugler die wesentlichen Kriterien für eine effiziente Einführung von Qualitätsmanagementsystemen in Unternehmen.

Und was gibt es noch auf dem Alchimedus® Youtube Channel zu sehen?

Sehen Sie sich auch unsere anderen Tutorials und Clips auf Youtube an! Mit nur geringem Zeitaufwand finden Sie Hinweise und Erklärungen rund um die für die Beratung mit Alchimedus® relevanten Themen, angefangen von den Begrifflichkeiten der Alchimedus®-Methode bis hin zu den wichtigsten QM-Normen wie der ISO 9001:2015 oder Managementthemen wie BGM oder Vertriebssteuerung.

Abonnieren Sie den Alchimedus® Youtube Channel!

Vertragsärzte und -zahnärzte kennen die sog. GBA – die Qualitätsmanagementrichtlinie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun am 17. Dezember 2015 in Berlin die Erstfassung einer sektorenübergreifend geltenden NEUEN Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) beschlossen (https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2434/).

Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich werden von der neuen QM-RL abgelöst.
Die Ärztezeitung schreibt dazu: „Noch ist die neue Qualitätsmanagement-Richtlinie zwar nicht in Kraft. (…) Es dürfte nicht mehr viel nachgebessert werden. Mit der Einheits-Richtlinie für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Kliniken soll vor allem die Qualität in der sektorübergreifenden Versorgung transparenter und besser werden.“
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Was ist neu?

In der neuen Richtlinie werden neue grundlegende Elemente und geregelte Prozesse zu folgeden Themen gefordert: 

  1. Informationssicherheit und Datenschutz: Dabei sollen die Verantwortlichkeiten, besonders für alle sicherheitsrelevanten Prozesse, in die Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen aufgenommen werden und fachliche Standards berücksichtigt werden. Wir haben darauf bereits hingewiesen. In der Alchimedus®-Software für Ärzte ist ein Datenschutzmanagementsystem enthalten.
  2. Schnittstellenmanagement: Für eine sichere und patientenorientierte Versorgung sollen besonders die Übergänge entlang der gesamten Versorgungskette so gestaltet werden, dass alle erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung stehen und eine koordinierte Versorgung gewährleistet ist.
  3. Risikomanagement dient dem Umgang mit potenziellen Risiken, der Vermeidung und Verhütung von Fehlern und unerwünschten Ereignissen und somit der Entwicklung einer Sicherheitskultur. Ein relevanter Teil der Risikostrategie ist eine strukturierte Risikokommunikation. In der Alchimedus®-Software für Ärzte ist ein Risikomanagementsystem enthalten.
  4. Hygienemanagement umfasst den sachgerechten Umgang mit allen hygieneassoziierten Strukturen und Prozessen einer Einrichtung und dient der Verhütung und Vorbeugung von Infektionen und Krankheiten. Dazu gehören z.B. auch der sachgerechte Einsatz antimikrobieller Substanzen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung multiresistenter Erreger. In der Alchimedus®-Software für Ärzte ist ein Hygienemanagementsystem enthalten.
  5. Arzneimitteltherapiesicherheit ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für die Patientin und den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.
  6. Schmerzmanagement: Bei Patientinnen und Patienten mit bestehenden sowie zu erwartenden Schmerzen erfolgt ein Schmerzmanagement von der Erfassung bis hin zur Therapie, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie reduziert oder beseitigt.
  7. Beschwerde- und Fehlermanagement werden in der neuen Richtlinie getrennt und müssen nun strukturierter nachgewiesen werden.
  8. Neu ist auch, dass neben der regelmäßigen Patientenbefragung auch eine regelmäßige Mitarbeiterbefragung stattzufinden hat. Dies geht einher mit der ohnehin bereits wirksamen Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz nach einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Zum Abschluss wurde bestimmt, dass eine neue Methodik zur Evaluierung der QM-Systeme erarbeitet wird. Der GBA hat Regelungen getroffen, mit denen die Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements „zukünftig systematisch evaluiert und veröffentlicht“ werden.

Fazit:

Die neue QM-Richtlinie erweitert die Pflichten um Elemente, die aber ohnehin über die gesetzlichen Änderungen als auch über Marktentwicklungen notwendig geworden sind. Insgesamt wird das Praxismanagement nochmals deutlich anspruchsvoller.

Hinweis/Update:

Wir werden alle Änderungen in das nächste Software-Update einfügen und Sie nochmals separat informieren.

 

Herzliche Grüße

Sascha Kugler
Geschäftsführer
Alchimedus Management GmbH

P.S.: Mehr Informationen rund um das Zertifikat „Geprüfte Praxisqualität“ finden Sie unter http://www.gpq-praxisqualitaet.de/

picto-qm-web

Die DIN EN ISO 9001 (Kurzform ISO 9001) ist überschrieben mit „Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen“. Mit über einer Million Zertifikaten weltweit ist die ISO 9001 die „Mutter aller Normen“ und kann auf eine über 30 Jahre lange Entwicklungsgeschichte zurückblicken. Sie definiert den Stand der Technik für QM-Systeme bzw. die grundlegenden Anforderungen hierzu. Es handelt sich um kein Excellence-Modell, das einen Vergleich mit anderen Unternehmen zulässt, sondern stellt einen Standard für die wichtigsten Funktionen eines QM-Systems dar. Wer ein Zertifikat nach ISO 9001 vorweisen kann, erzeugt damit bei einem Kunden das Vertrauen, das dieser Standard eingeführt ist und aufrechterhalten wird.

Um die Anforderungen der ISO 9001:2015 in eine praktikable und logische Reihenfolge, ordnen wir diese den 12 Erfolgsgesetzen zu. Die Anordnung ist bestens geeignet, die ISO 9001:2015 im Sinne eines Total Quality Management-Systems (TQM) aufzubauen, zu verwalten und weiterzuentwickeln. Ein echter Mehrwert, den wir in Kürze an Sie weitergeben werden: Eine entsprechende Software ist bereits in der Endphase der Entwicklung und wird schon bald für Sie zur Verfügung stehen.

 

 

Vertragsärzte und -zahnärzte kennen die sog. GBA-Qualitätsmanagementrichtlinie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2015 in Berlin die Erstfassung einer sektorübergreifend geltenden NEUEN Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) beschlossen (https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2434/).

Die drei bestehenden Qualitätsmanagement-Richtlinien für den vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären Bereich werden von der neuen QM-RL abgelöst.

Dazu schreibt die Ärztezeitung: „Noch ist die neue Qualitätsmanagement-Richtlinie zwar nicht in Kraft. (…) Es dürfte nicht mehr viel nachgebessert werden. Mit der Einheits-Richtlinie für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Kliniken soll vor allem die Qualität in der sektorübergreifenden Versorgung transparenter und besser werden.“

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Was ist neu?

In dieser Richtlinie werden neue grundlegende Elemente und geregelte Prozesse zu folgeden Themen gefordert:

  • Informationssicherheit und Datenschutz: Dabei sollen die Verantwortlichkeiten, besonders für alle sicherheitsrelevanten Prozesse, in die Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen aufgenommen und fachliche Standards berücksichtigt werden. Unsere Ärzte und Berater wurden darauf bereits hingewiesen. In der Alchimedus® Software für Ärzte ist ein Datenschutzmanagementsystem enthalten.
  • Schnittstellenmanagement: Für eine sichere und patientenorientierte Versorgung sollen besonders die Übergänge entlang der gesamten Versorgungskette so gestaltet werden, dass alle erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung stehen und eine koordinierte Versorgung gewährleistet ist.
  • Risikomanagement dient dem Umgang mit potenziellen Risiken, der Vermeidung und Verhütung von Fehlern und unerwünschten Ereignissen und somit der Entwicklung einer Sicherheitskultur. Ein relevanter Teil der Risikostrategie ist eine strukturierte Risikokommunikation. In der Alchimedus® Software für Ärzte ist ein Risikomanagementsystem enthalten.
  • Hygienemanagement umfasst den sachgerechten Umgang mit allen hygieneassoziierten Strukturen und Prozessen einer Einrichtung und dient der Verhütung und Vorbeugung von Infektionen und Krankheiten. Dazu gehören z.B. auch der sachgerechte Einsatz antimikrobieller Substanzen sowie Maßnahmen gegen die Verbreitung multiresistenter Erreger. In der Alchimedus® Software für Ärzte ist ein Hygienemanagementsystem enthalten.
  • Arzneimitteltherapiesicherheit umfasst  die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für die Patientin und den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern.
  • Schmerzmanagement: Bei Patientinnen und Patienten mit bestehenden sowie zu erwartenden Schmerzen erfolgt ein Schmerzmanagement von der Erfassung bis hin zur Therapie, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie reduziert oder beseitigt.
  • Beschwerde– und Fehlermanagement werden in der neuen Richtlinie getrennt und müssen nun strukturierter nachgewiesen werden.
  • Mitarbeiterbefragung: Neu ist auch, dass neben der regelmäßigen Patientenbefragung eine regelmäßige Mitarbeiterbefragung stattzufinden hat. Dies geht  mit der ohnehin bereits wirksamen Forderung aus dem Arbeitsschutzgesetz nach einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung einher.

Zum Abschluss wurde bestimmt, dass eine neue Methodik zur Evaluierung von QM-Systemen erarbeitet wird. Der GBA hat Regelungen getroffen, mit denen die Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements „zukünftig systematisch evaluiert und veröffentlicht“ werde.

Fazit:

Die neue QM-Richtlinie erweitert die Pflichten um Elemente, die aber ohnehin über die gesetzlichen Änderungen als auch über Marktentwicklungen notwendig geworden sind. Insgesamt wird das Praxismanagement nochmals anspruchsvoller.

Hinweis zum Update:

Wir werden alle Änderungen in das nächste Software-Update einfügen und Sie nochmals separat informieren.

 

 

Wir haben vor einer Woche bereits darüber berichtet: Die ISO 9001 geht in eine neue Runde. Aus der Version 2008 wird die vollständig überarbeitete Version 2015.

Die ISO 9001:2015 wird anwenderfreundlicher und dienstleistungsorientierter. Die Revision der ISO 9001:2008 folgt nun einer neuen Grundstruktur der ISO (High Level Structure), die zukünftig für alle Managementsystem-Normen gilt. D.h., nach und nach werden weitere Normen auf diese Grundstruktur angepasst werden.

Es ist also sinnvoll und wichtig, sich mit den Änderungen eingehend zu beschäftigen. 

Um Ihnen den Ein- und Umstieg einfach zu machen, bieten wir Ihnen ein 1-tägiges Kompaktseminar.

Sie erlernen die neuen Anforderungen, führen eine GAP-Analyse durch und erhalten einen Maßnahmenplan für die eigene Anpassung an die ISO 9001:2015.

Folgende Inhalte werden geschult:

  • Hintergründe und Merkmale der Revision
  • Neue Struktur, Inhalte, Begriffe und Themen
  • Auswirkungen der Änderungen
  • QMS-Planung
  • QMS-Umsetzung
  • QMS-Aufrechterhaltung
  • Risikobasierter Ansatz

Referent:

Roland Weghorn, ausgewiesener QM-Experte und –Auditor.

Preis:

240 Euro zzgl. MwSt./ inkl. Pausengetränke

 

Termine:

Mo., 17.08.2015
Mo., 28.09.2015
Mo., 19.10.2015
Mo., 16.11.2015

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserem Produktblatt.

Gerne senden Sie uns bei Interesse dieses Anmeldeformular ausgefüllt zurück:

Wir freuen uns auf Sie!

Die ISO 9001 geht in eine neue Runde. Aus der Version 2008 wird die komplett neu überarbeitete Version 2015.

Die ISO 9001:2015 wird anwenderfreundlicher und dienstleistungsorientierter. Die Revision der ISO 9001:2008 folgt nun einer neuen Grundstruktur der ISO (High Level Structure), die zukünftig für alle Managementsystem-Normen gilt. Nach und nach werden also weitere Normen auf diese Grundstruktur angepasst werden. Für Sie ist es also sinnvoll, sich mit den Änderungen eingehend zu beschäftigen.

Um Ihnen den Ein- und Umstieg einfach zu machen, bieten wir Ihnen ein eintägiges Kompaktseminar. Sie erlernen die neuen Anforderungen, führen eine GAP-Analyse durch und erhalten einen Maßnahmenplan für die eigene Anpassung an die ISO9001:2015.

Folgende Inhalte werden geschult:

  • Hintergründe und Merkmale der Revision
  • Neue Struktur, Inhalte, Begriffe und Themen
  • Auswirkungen der Änderungen
  • QMS-Planung
  • QMS-Umsetzung
  • QMS-Aufrechterhaltung
  • Risikobasierter Ansatz

Referent: Roland Weghorn, ausgewiesener QM-Experte und –Auditor.

Preis:

240 Euro zzgl. MwSt./ inkl. Pausengetränke

Termine:

Mo., 17.08.2015
Mo., 28.09.2015
Mo., 19.10.2015
Mo., 16.11.2015

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier in unserem Produktblatt.

Gerne senden Sie uns bei Interesse das anhängende Anmeldeformular ausgefüllt zurück.

Wir freuen uns auf Sie!

picto-qm-web

Zielgruppe:

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Ärztliche Leiter, Medizincontroller, Mitarbeiter im Qualitätsmanagement, Risikomanager und Pflegedienstleitungen/Pflegedirektoren.

Ziel:

Teilnehmer dieses Seminars lernen die neue Struktur der Normenrevision der ISO 9001:2015 kennen und sind in der Lage die neuen Anforderungen effizient und effektiv im eigenen Unternehmen umzusetzen.

Ihr Nutzen:

Die ISO 9001:2015 wird anwenderfreundlicher und dienstleistungsorientierter. Die Revision der ISO 9001:2008 folgt nun einer neuen Grundstruktur der ISO (High Level Structure), die zukünftig für alle Managementsystem-Normen gilt. Zusammengefasst: Nach und nach werden weitere Normen auf diese Grundstruktur angepasst werden. Es ist also sinnvoll, sich mit den Änderungen eingehend zu beschäftigen. Die ISO 9001:2015 unterstützt die Eigenverantwortung der Organisation durch weniger vorschreibende Anforderungen und verpflichtet die oberste Leitung, diese Verantwortung zu übernehmen (Leadership; Wegfall der Forderung, einen Beauftragten der obersten Leitung zu bestimmen). Durch die Forderung nach Leistungskennzahlen im Rahmen des erweiterten prozessorientierten Ansatzes wird die Norm „unternehmerischer“ und unterstützt die Wirtschaftlichkeit der Prozesse.
Wir vermitteln Ihnen, was unter dem neu eingeführten risikobasierten Ansatz zu verstehen ist, warum das Qualitätsmanagement-Handbuch in der Revision nicht mehr erwähnt werden und zeigen Ihnen auf Basis der AQM3-Software wie die neue ISO 9001 eingeführt und aufrechterhalten werden kann. Im neuen Revisionsstand wird Wissen als strategischer Wettbewerbsfaktor neu aufgenommen.

Inhalt:

  • Hintergründe und Merkmale der Revision
  • Neue Struktur, Inhalte, Begriffe und Themen
  • Auswirkungen der Änderungen
  • QMS-Planung
  • QMS-Umsetzung
  • QMS-Aufrechterhaltung
  • Risikobasierter Ansatz

Preis:

240 Euro zzgl. MwSt./ inkl. Pausengetränke
Nähere Informationen erhalten Sie bei sekretariat@alchimedus.com

Termine:

Mo., 17.08.2015
Mo., 28.09.2015
Mo., 19.10.2015
Mo., 16.11.2015

picto-qm-web

Ein Beitrag von Rudolph Zeinhofer (http://www.rudolphzeinhofer.de)

Führung, Führungsqualität, Führungskultur sind als die größten Zukunftsherausforderungen für das Management zu betrachten, wie ich sie immer wieder als Feedback aus meinen Gesprächen mit Führungsverantwortlichen wahrnehme. Wir sollten uns auch darüber im Klaren sein, dass der immer stärker spürbare Fachkräftemangel neue Überlegungen anregen muss, wie Unternehmen ihre Zukunftsentwicklung bestreiten werden.

Generation Y – neue Qualitäten und Werte

Spätestens mit dem Auftreten der Generation Y im Arbeitsmarkt reden wir über radikale Veränderungen von Führungsprinzipien, die das Unternehmen mit seinen Menschen weiterhin erfolgreich agieren lassen oder eben nicht. Wird das Management mit der Frage “Warum soll ich für Sie arbeiten?” konfrontiert, haben sich bekannte Normen und Werte in dieser Personengruppe bereits grundlegend verändert. Sie sind nur noch nicht in den Leit- und Schaltzentralen der Unternehmen so angekommen, dass daraus konkrete Veränderungen umgesetzt werden.

“Ich will nicht für Sie arbeiten, sondern mit Ihnen”

Aussagen wie diese verdeutlichen die klaren Ansprüche an das Arbeitsumfeld junger Arbeitnehmer, wie etwa genügend Freiraum für die Selbstentfaltung, die Sinnhaftigkeit der Arbeitsinhalte, die geistige und physische Beanspruchung, möglichst keine hierarchischen Strukturen, Teamarbeit, Eigenverantwortung, die gezielte und bewusste Erweiterung der persönlichen Potenziale uvm.

Diese Veränderungen müssen Unternehmen nicht nur ernst nehmen, die Führung muss sich dieser Herausforderung stellen und die operativ konsistente Flagge zeigen. Die Vergleichbarkeit der Unternehmen spielt in Zukunft eine noch größere Rolle beim Recruitment neuer und junger Mitarbeiter. Sie lassen sich nicht mehr in die bestehenden Systeme pressen, sie entwickeln eigene Gesetzmäßigkeiten, die fürs erste nicht mit den bestehenden Organisationsstrukturen kompatibel sind. Employer Branding zeigt jetzt seine ultimative Bedeutung dafür, wie ihr Image als „Bester Arbeitgeber“ von der Generation Y wahrgenommen wird.

Hemdsärmeligkeit versus Risikomanagement

Das Thema ist im Laufe der Zeit immer komplexer geworden. Wo noch in früheren Zeiten für manchen Manager die Hemdsärmeligkeit und das Bauchgefühl ausreichten, die Probleme ad hoc zu lösen, ist heute Fehlanzeige. Die Thematik lässt sich nicht mehr aus dem Bauch heraus lösen, vor allem aus der Sicht der Haftungsrisiken bzw. dem Risikomanagement, während neues Terrain betreten wird. Weitsicht und vorausschauendes, risikorelevantes Verhalten prägen heutige Entscheidungsmechanismen. Mit weitsichtigen Entscheidungen muss gleichermaßen das Risikomanagement eingebunden sein. Ich meine hier explizit und nicht ausschließlich das Finanzrisiko, sondern diejenigen Risikoarten, die sich aus dem unternehmerischen Alltag ergeben.

Pulverfass Haftungsfalle

Daraus ergibt sich ein zunehmend komplexes Umfeld, in dem – wie schon gesagt – das Bauchgefühl am allerwenigsten ausreicht. Geschäftsführer stehen ohnehin unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der Fremdgeschäftsführung, der Nicht-Inhaber. Konkret geht es dabei um den Nachweis der ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Bei den sich anbahnenden neuen Herausforderungen sind wesentliche Einflussgrößen zu handhaben und mit Wissen abzudecken, damit Manager nicht in die Zwickmühle geraten und in der Haftungsfalle landen. Sonst wird der Chefsessel nur allzu schnell zum “Pulverfass” mit weitreichenden finanziellen Folgen, wenn Nachweise nicht oder nur unvollständig dokumentiert sind und damit Fahrlässigkeit ins Spiel kommt.

Anpassungen durch das rechtliche Umfeld

Gerade in der heutigen Zeit mit grundlegenden Veränderungen in Organisation und Umfeld müssen z.B. Vertragswerke neu verfasst und u.U. der Unternehmenskultur angepasst werden bzw. die Konformität zu neuen Gesetzesinhalten konkret überprüft werden. Die Generation Y wird sicherlich andere Inhalte ihrer Arbeitsverträge erwarten, als die Standards dafür heute hergeben. Wir sollten nicht ignorieren, dass Employer Branding u.a. das CSR (Corporate Social Responsibility) mit Sicherheit einschließt. Dafür bedarf es neuer Strategien und Prozesse mit der Klärung rechtlicher Prämissen.

Sog. Innenansprüche, wie etwa finanzielle Einbußen des Unternehmens wegen Fehlern der versicherten Person, ohne dass diese auf Haftpflichtansprüchen Dritter beruhen, können sich z.B. durch Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit oder ungenügende Organisation von Betriebsabläufen ergeben(1). Auch unzureichende Finanzierungsmaßnahmen, eine falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder das Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter können Schadenersatzansprüche begründen. Wenn es also um eine Haftungssituation aufgrund von Innen- und Außenansprüchen geht, haftet das Management selbst bei Fremdverschulden (1). Auch bei einem Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte können Schadenersatzansprüche Dritter hohe Schäden nach sich ziehen. Diese sogenannten Außenansprüche (Finanzamt, Zoll und andere staatliche und private Institutionen) sind in der Praxis an der Tagesordnung (1).

Sie können leicht erkennen, dass Führungsqualität gleichbedeutend mit hohen Qualitätsstandards ist und in der Summe wesentlich mehr umfasst, als den reinen Führungsanspruch in der Orgnisation. Mangelnde Kenntnisse und Eignung für ein Ressort führen zu keiner Haftungsbefreiung. Gerade im Aufsichtsrat sitzende Arbeitnehmervertreter unterliegen häufig dieser Problematik (RA Joachim Griesang, Erlangen).

Kompetenzplattform “Geschäftsführung Interaktiv”

Die Alchimedus® Management GmbH hat zu dieser existenziellen Führungsthematik eine interaktive Software in Form einer Kompetenzplattform geschaffen. Das Produkt heißt Geschäftsführung Interaktiv und stellt themenspezifisch komplette QM-Frageblöcke und die datentechnische Umgebung zur Verfügung, mit der alle Dokumente der spezifischen Frage zugeordnet werden und somit die integrierte Verwaltung incl. der aktuellen Versionierung sichergestellt ist. Für diesen Part ist die Geschäftsführung soz. im “Trockendock”.

Alternativ zur QM-Nutzung steht die Software aber auch als individuell nutzbare Know-how-Plattform zur Verfügung. Durch gezielte, datenbankgestützte Fragestellungen zum jeweiligen Problemthema werden konkrete Handlungen und Nachweise eingefordert und die damit auszulösenden Prozesse im Haus erkennbar. Die haftungsrelevante Dokumentation für die konkrete Frage kann mit eingebunden werden. In Summe ist die Software so etwas wie ein „Must Have“ für die zukunftsfokussierte Geschäftsführung bzw. für die Führungs-Herausforderungen des Managements im haftungsrelevanten Umfeld.

 

Schon bald erweitern wir unser Schulungsangebot um eine neue Fortbildung zum Thema ISO 9001:2015 – unerlässlich für alle, die die Norm einführen wollen oder sie bereits haben. Angesprochen sind vor allem Geschäftsführer, Ärztliche Leiter, Medizincontroller, Mitarbeiter im Qualitätsmanagement / QMBs, Risikomanager und Pflegedienstleitungen /Pflegedirektoren.

Start: Ab 2. Quartal 2015

Ziel:

Teilnehmer dieses Seminars lernen die neue Struktur der Normenrevision der ISO 9001:2015 kennen und sind in der Lage, die neuen Anforderungen effizient und effektiv im eigenen Unternehmen umzusetzen.

Ihr Nutzen:

Die ISO 9001:2015 wird anwenderfreundlicher und dienstleistungsorientierter. Die neue Revision der ISO 9001 folgt nun auch einer neuen Grundstruktur, die zukünftig für alle Managementsystem-Normen gelten wird. Nach und nach werden weitere Normen auf diese Grundstruktur angepasst. Das ist das  Ziel:  Wer die Grundstruktur einer Norm kennt, findet sich auch in einer anderen Managementsystemnorm zurecht.

Also ist es sinnvoll, sich mit den Änderungen eingehend zu beschäftigen. Die neue Struktur (High Level Structure) mit einem weitgehend einheitlichen Inhaltsverzeichnis wurde für manche Normen bereits umgesetzt (z. B. ISO 27001). Die ISO 9001:2015 unterstützt die Eigenverantwortung der Organisation durch weniger vorschreibende Anforderungen und verpflichtet die oberste Leitung durch einen verstärkten risikobasierten Ansatz, in weiten Teilen die Verantwortung eigene Anforderungen zu definieren selbst zu übernehmen. Durch die Forderung nach Leistungskennzahlen im Rahmen des erweiterten „prozessorientierten Ansatzes“ wird die Norm „unternehmerischer“ und unterstützt die Wirtschaftlichkeit der Prozesse.