Alchimedus® setzt auf Nachhaltigkeit und präsentiert die Alchimedus® Cloud. 

Ab sofort verzichten wir zum Schutz der Natur bewusst auf den Ausdruck von Unterlagen. Stattdessen erhalten Sie unsere umfangreichen Informationen ab sofort über die Alchimedus® Cloud. Hier finden Partner und Kunden alle Alchimedus® Seminarunterlagen, Vorlagen, Werbematerialien, Power Point Präsentationen u.v.a.m.

Für Ihren persönlichen Zugang wenden Sie sich bitte an sekretariat@alchimedus.com.

 

Sie sind Unternehmensberater / -in? Dann sollten Sie das nicht versäumen!

Halten Sie sich den 15. März 2017 in Ihrem Kalender für ein Seminar in Frankfurt am Main frei, in dem wir Ihnen fünf Vorträge zu zentralen Themen für Ihren Beratungserfolg bieten.

Es sind noch Plätze frei!

Ihr Einsatz

Teilnahmegebühr: € 89,- netto  inkl. Getränke, Pausensnack, Publikation von Sascha Kugler „Die Success DNA. Die zwölf Gesetze des Erfolges“.

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Sichern Sie unter sekretariat@alchimedus.com Ihren Platz!

Weitere Informationen über unsere Referenten, ihre Vorträge und den Veranstaltungsort in zentraler Lage in Frankfurt a. M. erfahren Sie in Kürze hier!

Das werden Sie hören!

1. BAFA-Berichterstattung – Wie geht das?

Kathleen Rüssmann / BAFA-Leitstelle BDS – DGVmbH,  http://www.foerder-bds.de

Die Förderungsgesellschaft des BDS – DGVmbH ist im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie als Leitstelle tätig und prüft Antragsunterlagen zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen.

2. Beraterperformance – Wie berate ich noch effizienter und vor allen Dingen wirkungsvoller!

Sascha Kugler / Alchimedus Management GmbH, www.linearb-software.de, www.alchimedus.com

Alchimedus® ist die ganzheitliche Methode, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und zur Erreichung des Unternehmenserfolges alle im Unternehmen vorhandenen Potenziale berücksichtigt. Die brandneue Software Linear B ist das professionelle Werkzeug für die Unternehmensberatung mit Alchimedus®.

3. Risikomanagement: Haftungssituationen für Berater/-innen und für Geschäftsführer.  Das neue Beratungsfeld!

Felix Anrich / Finance Plan+ GmbH, www.fpplus.de

Die FinancePlan+ GmbH ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Dienstleistungsunternehmen, welches sich auf die Beratung von Finanz- und Versicherungsprodukten spezialisiert hat.

4. Kundengewinnung für die Unternehmensberatung

André Wittig / unternehmenswelt, www.unternehmenswelt.de

Die Zandura GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der Foundervision AG und betreibt Onlineangebote für Businesskunden wie www.unternehmenswelt.de.

5. AQM3 – Die neue Kraft in der Mittelstandsberatung

Martin Auer / AQM3 Mittelstandconsulting GmbH

Im Mittelpunkt der Arbeit der AQM3 steht die Maximierung der organisationalen Energie, die Minimierung der unternehmerischen Risiken und die Steigerung der Unternehmensperformance.

SAVE THE DATE – Frankfurt am Main – 15.3.2017 – 10.00 bis 14.00 Uhr

Anmeldung: sekretariat@alchimedus.com

Copyright: Felix Anrich

Haben Sie digital Daten von Ihren Kunden gespeichert?
Arbeiten Sie mit vertraulichen Infos Ihrer Kunden, zum Beispiele mit Hilfe des „Linear B“ – Software? Beraten Sie Kunden bezüglich den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes?

In Zeiten der Digitalisierung werden viele Arbeitsprozesse optimiert und vereinfachen uns einiges. Jedoch verbergen sich hier auch erhebliche Risiken und Herausforderungen!

  • Umsetzung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Geheimhaltungspflichten
  • Hacker-Angriffe
  • Computerviren
  • Diebstahl von Geschäftsinformationen und Kundendaten
  • Fahrlässiger Umgang mit Daten durch Mitarbeiter
  • Cybererpressung
  • DDoS (Distributed Denial of Service) Attacken, die zu einer signifikanten Unterbrechung des Geschäftsbetriebes führen (z. B. bei Webshops)

Sie kommen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes nach und beraten auch Ihre Kunden in diesem Bereich ausführlich und kompetent; jedoch sind Sie weiterhin der Gefahr der Internet-Kriminalität ausgesetzt.

Fakt ist:

  • Cyber-Risiken gehören heute zu den größten Gefahren der Unternehmen.
  • Die Geschäftsführer stehen in der Pflicht und in der Haftung.
  • Nur wenige Unternehmen sind in Deutschland abgesichert.

Paradebeispiele sind Großunternehmen wie Amazon, Telekom, Twitter etc., die bereits Opfer eines Hackerangriffes geworden sind.

Jedoch stehen auch Klein- und Mittelstandsunternehmen im Risiko:

  • Versteckte Computerviren in Mails, Videos oder Bewerbungen
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht, z. B. durch Mitarbeiter
  • Reputationsschaden nach Datenverlust
  • Ausspähung oder auch der Verlust von mobilen Geräten (Laptop, Handy, Tablet, USB-Sticks etc.)
  • Automatisierte „Scanner“ durchsuchen Rechner wahllos nach Schwachstellen
  • Cybererpressung zum Beispiel in Form einer Zahlungsforderung in Bitcoins

Cyber-Versicherung – viel mehr als eine „klassische“ Versicherung!

Verschiedene Dienstleistungen und die Unterstützung durch Experten helfen dem Unternehmer im Kampf gegen die Internet-Kriminalität. Bespielhafte Leistungen:

Präventiv:

  • Subvention von Beratungsmaßnahmen
  • Cyber-Training für die Mitarbeiter
  • Krisenplanentwicklung

Im Schadenfall:

  • Sofort-Hilfe von Experten
  • Schnelle, rechtskonforme, effektive Reaktion
  • Wie habe ich mich zu verhalten?
  • Wen muss ich informieren?

Wie, wann und wen muss ich von meinen Kunden informieren?

  • Computer-Forensik-Analysen – wo liegt die Ursache?
  • Eigenschäden in Folge von Hacking-Angriffen und Datenverlust
  • Unterstützung in der Informations- und Meldepflicht
  • Deckung von Schadenersatzansprüche Dritter
  • Deckung von Schadenersatzansprüche in Folgen von Urheberrechtsverletzungen
  • Juristische Unterstützung und PR-Beratung
  • Wiederherstellung von Daten

Gemeinsam mit Herrn Sascha Kugler von der Alchimedus Management GmbH haben wir Sonderlösungen für Sie als Berater sowie für Ihre Kunden entwickelt.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an:

E-Mail:                 f.anrich@fpplus.de
Homepage:        www.financeplanplus.de

 

Ein Beitrag von Markus Grutzeck

Customer  Relationship  Management  oder  CRM  betrifft  die  Steuerung  von  Kundenbeziehungen.  Als  Unternehmer  agieren  Sie  am  Markt  mit  Lieferanten, Pressekontakten, Behörden, Interessenten und Kunden. Wenn  Sie den Vertrieb nicht dem Zufall überlassen wollen, hilft Ihnen CRM, im Dschungel dieser Kontakte systematisch Kunden zu gewinnen.

Lesen Sie mehr im kostenlosen Ratgeber unter http://www.bieg-hessen.de/fileadmin/customer/documents/Leitfaeden/BIEG-Leitfaden_CRM_WEB.pdf

Unternehmen jeder Größe sind betroffen!

Seit September 2013 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Unternehmen dazu verpflichtet, eine sogenannte Psychische Gefährdungsbeurteilung ihres Unternehmens durchzuführen und nachzuweisen. Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.

Führen Unternehmen die Psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durch, drohen ihnen erhebliche Konsequenzen: So können Arbeitnehmer im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilungen, sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen. Auch Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung nehmen in diesem Fall die Arbeitgeber in Regress. Bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen.

Unser Angebot:

Wir bieten ein bundesweites Netzwerk von 600 Beratern; diese unterstützen Unternehmer effizient und unkompliziert bei der Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung und zwar zu diesen Festpreisen:

  • Unternehmen bis 10 MA: ½ Tag, € 800,- netto zzgl. Fahrtkosten
  • Unternehmen bis 100 MA: 1 Tag, € 1400,- netto zzgl. Fahrtkosten
  • Größere Unternehmen: auf Anfrage

Die Beratung kann bei Einhaltung der Förderrichtlinien und abhängig vom jeweiligen Bundesland mit 50 bis max. 80 % über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.

Datensicherheit – ein heißes Eisen!

Bei unseren Beratungen stellen wir immer wieder fest, dass das Thema Datensicherheit oft nicht ausreichend umgesetzt ist. Mit zunehmender Digitalisierung wird die ständige Verfügbarkeit unternehmensrelevanter Daten immer wichtiger. Es gibt fast kein Unternehmen, das sich einen Ausfall der IT-Infrastruktur über Tage oder Wochen leisten kann. Inzwischen gibt es zu dem Thema auch Studien und Untersuchungen, die besagen, dass ein hoher Prozentsatz von Unternehmen, die von einem solchen Ausfall betroffen sind, danach nicht wieder auf die Beine kommen.

Die Datenverschlüsselungsmalware, die seit vergangenem Jahr in unterschiedlichen Variationen vor allem Unternehmen bedroht, kann in wenigen Minuten unbemerkt alle Daten auf Computern und Servern verschlüsseln. Selbst Datenbanken sind vor der Bedrohung nicht sicher. Im Notfall hilft hier nur eine aktuelles und funktionsfähiges Backup.

Bei der Planung des Sicherungskonzeptes sollten folgende Punkte unbedingt beachtet werden:

  1. Welche Daten müssen in welchen zeitlichen Abständen gesichert werden?
  2. Wohin werden die Daten gesichert?
  3. Wie lange dauert die Wiederstellung?
  4. Was passiert bei einem Hardwareausfall?
  5. Wer ist verantwortlich?

Was heißt das konkret?

Ein Datensicherungskonzept soll einen organisatorischen und technischen Ablauf der Datensicherung enthalten. Unter Berücksichtigung aller relevanten Parameter soll eine praktikable Lösung zur Datensicherung festgehalten werden. Zu den Parametern, die für die Datensicherung von Bedeutung sein können, zählen z.B. das eingesetzte System, das Daten- und Änderungsvolumen sowie die Verfügbarkeitsanforderungen. Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit ein automatisierter Prozess verwendet wird.

Wir haben für unsere QM-Software ein Modul entwickelt, das Sie strukturiert durch den komplexen Planungsprozess führt. Somit können Sie unkompliziert und schnell ein verlässliches Datensicherungskonzept aufbauen.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne: +49 -911 – 9566630

Sie sind Unternehmensberater / -in? Dann sollten Sie das nicht versäumen!

Halten Sie sich den 15. März 2017 in Ihrem Kalender für ein Seminar in Frankfurt am Main frei, in dem wir Ihnen fünf Vorträge zu zentralen Themen für Ihren Beratungserfolg bieten.

Ihr Einsatz

Teilnahmegebühr: € 89,- netto  inkl. Getränke, Pausensnack, Publikation von Sascha Kugler „Die Success DNA. Die zwölf Gesetze des Erfolges“.

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Achtung – Ihr Preisvorteil!
Bei Vorkasse Zahlung bis zum 28. Februar:  € 69,- netto

Sichern Sie unter sekretariat@alchimedus.com Ihren Platz!

Weitere Informationen über unsere Referenten, ihre Vorträge und den Veranstaltungsort in zentraler Lage in Frankfurt a. M. erfahren Sie in Kürze hier!

Das werden Sie hören!

1. BAFA-Berichterstattung – Wie geht das?

Kathleen Rüssmann / BAFA-Leitstelle BDS – DGVmbH,  http://www.foerder-bds.de

Die Förderungsgesellschaft des BDS – DGVmbH ist im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie als Leitstelle tätig und prüft Antragsunterlagen zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen.

2. Beraterperformance – Wie berate ich noch effizienter und vor allen Dingen wirkungsvoller!

Sascha Kugler / Alchimedus Management GmbH, www.linearb-software.de, www.alchimedus.com

Alchimedus® ist die ganzheitliche Methode, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und zur Erreichung des Unternehmenserfolges alle im Unternehmen vorhandenen Potenziale berücksichtigt. Die brandneue Software Linear B ist das professionelle Werkzeug für die Unternehmensberatung mit Alchimedus®.

3. Risikomanagement: Haftungssituationen für Berater/-innen und für Geschäftsführer.  Das neue Beratungsfeld!

Felix Anrich / Finance Plan+ GmbH, www.fpplus.de

Die FinancePlan+ GmbH ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Dienstleistungsunternehmen, welches sich auf die Beratung von Finanz- und Versicherungsprodukten spezialisiert hat.

4. Kundengewinnung für die Unternehmensberatung

André Wittig / unternehmenswelt, www.unternehmenswelt.de

Die Zandura GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der Foundervision AG und betreibt Onlineangebote für Businesskunden wie www.unternehmenswelt.de.

5. AQM3 – Die neue Kraft in der Mittelstandsberatung

Martin Auer / AQM3 Mittelstandconsulting GmbH

Im Mittelpunkt der Arbeit der AQM3 steht die Maximierung der organisationalen Energie, die Minimierung der unternehmerischen Risiken und die Steigerung der Unternehmensperformance.

SAVE THE DATE – Frankfurt am Main – 15.3.2017 – 10.00 bis 14.00 Uhr

Anmeldung: sekretariat@alchimedus.com

 

 

QM- Regeln über Regeln

Immer wieder stellen wir fest, dass Unternehmen wichtige Grundlagen und Regularien aus dem Bereich des QM gar nicht kennen. In der Tat ist die Zahl der Verordnungen und Pflichten mittlerweile so unüberschaubar, dass allzu leicht und ohne irgendeine anzunehmende Fahrlässigkeit Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden, was mitunter zu empfindlichen Geldbußen führen kann. Davor wollen wir Sie aktiv schützen. Mit unserem Newsletter werden wir Ihnen weiterhin regelmäßig wichtige Informationen und Neuerungen zum Thema QM an die Hand geben, die für Unternehmen, aber auch Berater beachtenswert oder gar bindend sind.

Natürlich geben wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch genauer Auskunft. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0911 – 9566630.

Informationspflicht und Fürsorgepflicht

Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften per Aushang informieren. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht widerspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 611 BGB. Dieser Verstoß kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden nach sich ziehen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er Vorgaben nicht einhalten konnte, ohne von diesen zu wissen. Eine Nichtbeachtung stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Denken Sie auch daran, ist ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers sein kann. Sie machen sich folglich schadensersatzpflichtig.

Vermeiden Sie hohe Bußgelder!

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über ihre Arbeitsschutzrechte zu informieren. Zu den aushangpflichtigen Gesetzen zählen beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mutterschutzgesetz, Mutterschutzarbeitsverordnung,  Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung, PSA-Benutzerverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Lastenhandhabungsverordnung, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Baustellenverordnung, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz, Nachweisgesetz,  Bundesurlaubsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Fahrpersonalverordnung,  Entgeltfortzahlungsgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Gendiagnostik-Gesetz etc.

Der gesetzlichen Fürsorgepflicht kommen Sie als Unternehmer am einfachsten nach, indem sie die zum Aushang vorgeschriebenen Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb und in der Verwaltung aushängen und so allen Mitarbeitern zugänglich machen. Mit einem Aushang der entsprechenden Informationen in jedem Stockwerk und Gebäude z. B. am Schwarzen Brett erfüllen Sie bereits Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.

Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € geahndet werden. Die Zuwiderhandlung kann außerdem zu Einträgen in das Gewerbezentralregister führen.

Aushangpflichtige Gesetze – darauf sollten Sie unbedingt achten

  • Je nach Regelung soll die Bekanntmachung in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen.
  • Es besteht teilweise auch die Möglichkeit der Bekanntmachung der aushangpflichtigen Gesetze über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat und Vorkehrungen zum Schutz vor Änderungen bestehen.
  • Nicht ausreichend ist in vielen Fällen ein Hinterlegen bzw. Vorhalten im Personal– oder Lohnbüro.
  • Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten.
  • Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann eine Übersetzung der aushangpflichtigen Gesetze erforderlich sein.
  • Üblicherweise erfolgt ein Anbringen der aushangpflichtigen Gesetze an einem Schwarzen Brett oder einer Auslage an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes (Kantine, Aufenthalts- oder Pausenräume)
  • Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen bestimmte Aushangsorte vor, zum Beispiel den Aushang der nach Heimarbeitergesetz erforderlichen Angaben in den Ausgaberäumen.

Tipp

Am Markt sind zu diesem Thema Broschüren in allen gängigen (Online-) Buchhandlungen erhältlich, in denen alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt sind. Kosten: ab ca. 9 Euro.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

 

Auf einen Blick!

Im Jahr 2017 treten wichtige Änderungen und Neuregelungen in Kraft, die einen Austausch bestehender Exemplare notwendig machen!

Allgemeine Vorschriften

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz
  • Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, Ausstattung
  • Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung
  • Benachteiligungsverbot
  • Elternzeit, Elterngeld
  • Entgeltfortzahlung
  • Gleichbehandlung
  • Kündigungsschutz
  • Mindestlohn
  • Mutterschutz
  • Urlaub
  • Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)

Spezifische Vorschriften

  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Röntgenverordnung
  • Strahlenschutzverordnung
Copyright: Franziska Wintergerst, Metabolic Balance®
(Für die Richtigkeit der Inhalte von Fremdbeiträgen übernimmt Alchimedus® keine Verantwortung)

#cleanmetabolic Testaktion 2017

Nachdem die Metabolic Balance®-Testaktion in 2016 so erfolgreich war, suchte das Ernährungskonzept auch 2017 wieder Interessenten aus dem Social Web, die das Programm ausprobieren und darüber berichten möchten. Die Anforderung an die Kandidaten lautet dabei: Umstellung der Essgewohnheiten auf Basis eines eigens für sie angefertigten, stoffwechsel-optimierten Ernährungsplans. Dieser wird kostenfrei von Metabolic Balance® ausgearbeitet. Zur Aufgabe gehört es außerdem, natürliche Lebensmittel entsprechend der Devise #cleanmetabolic einzukaufen, zuzubereiten, auf Fertiggerichte zu verzichten und Plastikmüll zu vermeiden.

Gerade ist die Bewerbungsphase abgelaufen und wir warten gespannt auf die Erfahrungsberichte in Blogs, auf Facebook, Twitter, Instagram, Youtube oder in anderen sozialen Netzwerken. Die Ernährungsexperten hoffen auch in 2017 auf einen regen Austausch zwischen den Testern, Tipps, die für andere nützlich und inspirierend sind, sowie kreative Rezepte. Weitere Infos und die Tester-Portraits folgen in Kürze auf cleanmetabolic.com.

Der Metabolic Balance Day auch in Ihrer Nähe

Wie jedes Jahr gibt es auch im Januar 2017 den Metabolic Balance® Day. Weltweit stellen Metabolic Balance® Betreuer neuen Interessenten und erfahrenen Klienten das Ernährungskonzept detailliert vor und halten Vorträge auf dem neuesten Stand der Wissenschaft.

„Seit 2002 haben mehrere hunderttausend Personen in mehr als 30 Ländern weltweit mit Metabolic Balance einen Neustart gewagt. Die meisten erreichen ihr persönliches Ziel: eine dauerhafte Umstellung des Essverhaltens, ein gesteigertes Wohlbefinden und eine verbesserte Lebensqualität,“ so Birgit Funfack, Geschäftsführerin des weltweit erfolgreichen Ernährungskonzepts. „Wer Begleitung bei seinem Stoffwechselprogramm sucht, findet persönliche Betreuung durch qualifizierte Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Ernährungsberater bzw. Personal Trainer oder per Online-Coaching.“

Auch in Ihrer Nähe wird der Metabolic Balance® Day gefeiert. Termine und teilnehmende Betreuer finden Sie in der lokalen Tagespresse. Oder besuchen Sie um 19 Uhr das kostenlose Info-Online-Seminar zum Thema „Metabolic Balance is(s)t clean“ im Netz.

 

Die Grundsätze von #cleanmetabolic

Metabolic Balance® ist absolut davon überzeugt, dass die adäquate Ernährung für unseren Körper so natürlich und ursprünglich ist, wie möglich. Je mehr ein Lebensmittel bearbeitet wurde, je stärker es mit Zusätzen versehen wurde, desto wahrscheinlicher ist es, dass es keinen positiven Einfluss auf die Gesundheit hat. Metabolic Balance® rät deshalb ganz grundsätzlich zu naturbelassenen Lebensmitteln – möglichst frisch aus der Region und auch dazu, Zutatenlisten auf Verpackungen genau zu lesen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie darin

  •     Zucker
  •     Milch und Milchprodukte
  •     Weizen und Weizennebenprodukte

finden, ist vergleichsweise hoch. Von all diesen Zutaten raten wir ab. Bitte achten Sie darauf, dass die Lebensmittel auf Ihrer Liste tatsächlich pur zu verzehren sind. Putenbrust etwa, ist tatsächlich nur Putenbrust – ohne Aspik, ohne Zuckerzusätze oder Rauchsalze.

Alter vor Schönheit – welcher Apfel ist der richtige?

Greifen Sie zu alten Apfelsorten! Neben wichtigen Vitaminen und Polyphenolen enthalten alte Sorten mehr wertvolle Ballaststoffe wie Zellulose oder Pektin als die neuen Züchtungen. Diese sind in der Lage, während des Verdauungsvorgangs Schwermetalle, Cholesterin oder andere Abfallprodukte an sich binden, die dann ausgeschieden werden können. Noch einen Vorteil haben alte Apfelsorten: Sie enthalten mehr Vitamin C als neue. Und wenn Sie heimische Äpfel bevorzugen, kommen diese allein schon deshalb mit einem höheren Gehalt an Vitamin C in den Laden als Importware, weil sie keine langen Wegstrecken zurücklegen mussten.

Zu alten Sorten zählen z. B.:

  •     Cox Orange
  •     Boskop
  •     Berlepsch
  •     Gravensteiner
  •     Jakob Fischer
  •     Jonathan u.v.m

 

 

 

 

Liebe Alchimedus® Partnerinnen und Partner,

wir blicken auf ein ereignisreichen Jahr mit viel intensiver Arbeit zurück und können sagen, dass wir zufrieden sind mit dem, was wir geleistet haben – vor allem dank der vielen Menschen, die unser Unternehmen mitgestalten, begleiten und bereichern.

Unser Geschäftsjahr stand im Zeichen einer neuen Generation der Alchimedus®- Software. Mit Linear B haben wir ein Instrument lanciert, das die Arbeit von Beraterinnen und Beratern durch Vereinfachung revolutioniert.

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Insofern war das Highlight des Alchimedus® Jahres für unser Team ganz klar der Inspirationstag am 27. Oktober 2016, an dem wir Ihnen mit Linear B das zu dem Zeitpunkt noch vorläufige, aber dennoch durchaus schon ansehnliche Produkt unserer Anstrengungen präsentiert haben. Die Impressionen dieses interessanten und bereichernden Tages, den wir mit Ihnen verbringen durften, wollen wir zum Jahresausklang hier mit Ihnen teilen. Unser geschätzter Mitarbeiter Ronald Raack hat diese Foto-Galerie für uns eingerichtet. Herzlichen Dank dafür!

Das Jahr 2017  wird mit der finalen Version der Linear B beginnen und unser Team auf Deutschlands Straßen bringen, um Ihnen Linear B im Zuge einer Roadshow deutschlandweit sowie auch in einigen österreichischen Städten vorzustellen. Wir hoffen sehr, vielen von Ihnen auf dieser Reise zu begegnen.

Nun bleibt uns, Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue zu danken. Lassen Sie das Jahr 2016 mit Menschen, die Ihnen lieb sind, ausklingen! Genießen Sie die einzige Zeit im Jahr, in der Langsamkeit erlaubt ist und Stille den Lärm des Alltags verstummen lässt!

Eine gesegnete Weihnacht und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2017 wünscht Ihnen

Ihr Alchimedus®-Team