Schlagwortarchiv für: Haftung

Die EU-DSGVO ist nicht nur für Ihre Kunden eine Herausforderung, sondern auch für Sie als Berater. Wir empfehlen Ihnen mit der Umsetzung der Vorschriften als Vorbild voran zu gehen. Zu einem ganzheitlichen Risk-Management gehört neben der Verminderung der Risiken auch die Übertragung an Versicherer.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz in Bezug auf Datenschutzverletzungen sowie:

  • Verletzungen von Geheimhaltungspflichten
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Vertragsstrafen aufgrund Verletzung von Geheimhaltungspflichten/Datenschutzvereinbarungen
  • Verstößen gegen Wettbewerbsrecht und Werbung
  • Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten (zum Beispiel
  • Marken-, Domain-, Lizenz-, Urheberrechte/  Namens-, Persönlichkeitsrechte)

Alle Berater, welche von der Alchimedus®-Versicherungslösung profitieren, können durch atmen – diese haben vergleichbare Risiken abgesichert.

P.S.: Prüfen Sie auch Ihr persönliches Risikomanagement und Ihre Haftungsrisiken als Unternehmensberater.

Haben Sie 60 Sekunden Zeit?

www.versicherungsschutz-unternehmensberater.de/risikomanagement-unternehmensberater

Copyright: Felix Anrich

Die neue Datenschutzverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 ohne Übergangsfristen in Kraft. Um die Bedeutung der neuen Verordnung zu unterstreichen und die Anforderung an den Datenschutz weiter zu verschärfen, wird  neben den erhöhten Bußgeldern eine neue Rechenschaftspflicht des Daten-Verarbeiters eingeführt. Dieser muss die Einhaltung der Vorgaben des DSGVO jetzt nachweisen. Das führt regelmäßig zu einer prozessualen Beweislastumkehr.

Ihr Vorteil: Neue Beratungsfelder wie zum Beispiel Digitale Innovation, IT-Sicherheit und Datenschutz sind entstanden.

Beraten Sie im Bereich Datenschutz, Digitalisierung und / oder sind als Datenschutzbeauftragter tätig?

Beachten Sie auch hier Ihr persönliches Risikomanagement und eine angepasste Absicherung von Restrisiken. Prüfen Sie Ihre Vermögensschadenshaftpflicht! Wie sieht Ihre Deckung als Berater aus?

  • Ist die Versicherungssumme ausreichend?
  • Sind Datenschutzrisiken in Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht vom Versicherungsschutz umfasst?
  • Gelten ausgelöste Daten- und Cyber-Drittschäden sowie Cyber- und Dateneigenschäden mitversichert?
  • Sind Vertragsstrafen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarung Teil des Versicherungsschutzes

Exemplarische Haftungsrisiken eines Datenschutzbeauftragten:

Der externe Datenschutzbeauftragte haftet bereits bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber seinem Auftraggeber in voller Höhe des verursachten Schadens. Unterläuft dem Datenschutzbeauftragten ein Fehler, der für das betreute Unternehmen zu einer Strafzahlung führt, wird das Unternehmen einen Regressanspruch erheben.

Gemeinsam mit Sascha Kugler von der Alchimedus Management GmbH haben wir eine exklusive Versicherungslösung für Unternehmensberater entwickelt, welche unter anderem auch solche Restrisiken absichert.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an!

P.S.: Besuchen Sie unsere neue Homepage – exklusiv für Sie als Unternehmensberater! www.versicherungsschutz-unternehmensberater.de

E-Mail:                 anrich@fairnancial.de
Homepage:        www.fairnancial.de

Copyright: Felix Anrich

Haftungsrisiken eines Unternehmensberaters

In Ihrer täglichen Arbeit hantieren Sie mit wichtigen Projektdaten, vertraulichen Interna Ihrer Kunden und intimen Unternehmensdetails. Das Zeitalter der Digitalisierung bringt immer mehr Herausforderungen mit sich. Diverse Vorschriften im Bereich Datenschutz sollen auf der einen Seite Richtlinien schaffen um Risiken vorzubeugen, sind jedoch häufig für den einzelnen Unternehmer in der Umsetzung eine Herausforderung.

Daraus ergeben sich für Sie als Unternehmensberater diverse Risiken:

  • Datenrechtsverletzungen
  • Hacker-Angriffe
  • Cyber-Erpressungen
  • Dateneigenschäden
  • Datenverluste und dessen Folgen etc.

Suchen Sie sich einen Experten, welcher mit Ihnen einen „Datenschutzcheck“ durchführt. Hierbei ist unter anderem wichtig:

  • umfangreiche IT-Sicherheit mit Unterstützung externer Dienstleister und die Überwachung der Zugriffe auf wichtige Unternehmensdaten
  • regelmäßige und umfassende Schulung der Mitarbeiter zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit, z.B.: Wie erkenne ich Phishing-Mails? Wie vergebe ich sichere Passwörter? Und wo speichere ich diese ab?

Trotz ausgiebigen Präventionsmaßnahmen bleiben jedoch Restrisiken bestehen.

Beispiele aus der Praxis:

CYBER-EIGENSCHADEN

Der Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens öffnet den Anhang einer  E-Mail,  welcher  einen  Verschlüsselungstrojaner  beinhaltet. Alle Daten auf den Systemen der Agentur werden somit unlesbar gemacht. Die Kosten für die IT-Forensik sowie die Entfernung der Schadsoftware und Installation neuer Sicherheitssoftware betragen 26.000 €.

Ein vergleichbares Szenario: Ein Hacker verschafft sich Zugang zum Computersystem, löscht Unternehmensdaten und schickt ein Erpressungsschreiben.

CYBER-DRITTSCHADEN

Der  Mitarbeiter  eines  Beratungsunternehmens  versendet versehentlich  eine  E-Mail  mit  einem  vireninfizierten  Anhang an einen  großen  Kunden.  Dieser  verursacht  beim  Kunden  einen Systemabsturz, der das Unternehmen für einige Tage außer Betrieb setzt.  Der  Kunde  stellt  Haftpflichtansprüche  aus  Schadenersatz und entgangenen Gewinn in Höhe von 78.000 €.

Wir haben eine Lösung für Sie!

Gemeinsam mit Herrn Sascha Kugler von der Alchimedus Management GmbH haben wir eine exklusive Versicherungslösung für Unternehmensberater entwickelt, welche unter anderem auch solche Restrisiken absichert.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an!

E-Mail: anrich@fairnancial.de
Homepage: www.fairnancial.de

P.S.: Prüfen Sie Ihre Haftungsrisiken als Unternehmensberater!

Wie funktioniert das?

Unser Kurzcheck umfasst 10 einfache Fragen. Damit können Sie Innerhalb von nur  60 Sekunden herausfinden, wie Sie als Unternehmensberater im Bereich Risikomanagement aufgestellt sind.
https://www.unternehmenschecks.de/risikomanagement-unternehmensberater/

Ab sofort finden Sie in der Software Linear B im Modul AAA den Datenschutz Quick Check.

Probieren Sie den Datenschutz Quick Check direkt online aus!

https://datenschutzcheck.alchimedus.de/

Datenschutz: Ein zentraler Baustein der Unternehmerpflichten

Der Gesetzgeber unterscheidet im Datenschutz zwischen Firmen mit weniger als neun Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, und Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen.

Für die erste Gruppe gilt es eine Meldepflicht, d.h. dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, für die zweite Gruppe ist die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten sogar zwingend erforderlich.

Personenbezogene Daten verarbeitet jedes Unternehmen, das eine Kundenkartei oder ein CRM-System hat.

Zunehmend mehr Prüfungen

Die Aufsichtsbehörden prüfen zunehmend mehr, ob die gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften eingehalten werden. Diese gelten unabhängig von der Mitarbeiteranzahl für alle Firmen.

Hohe Geldbußen bei Verstößen

Da bei Verstößen für Geschäftsführer hohe Geldbußen drohen, haben wir einen Onlinetest entworfen, mit dem Sie sich innerhalb von zwei Minuten ein Bild machen können, wie gut Ihr Unternehmen im Bereich Datenschutz aufgestellt ist.

Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine detaillierte Auswertung per E-Mail, die Ihnen aufzeigt, in welchen Bereichen noch Entwicklungsbedarf besteht.

Hier geht es direkt zum Datenschutz Quick Check!

https://datenschutzcheck.alchimedus.de/

 

Copyright: Felix Anrich

Haben Sie digital Daten von Ihren Kunden gespeichert?
Arbeiten Sie mit vertraulichen Infos Ihrer Kunden, zum Beispiele mit Hilfe des „Linear B“ – Software? Beraten Sie Kunden bezüglich den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes?

In Zeiten der Digitalisierung werden viele Arbeitsprozesse optimiert und vereinfachen uns einiges. Jedoch verbergen sich hier auch erhebliche Risiken und Herausforderungen!

  • Umsetzung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Geheimhaltungspflichten
  • Hacker-Angriffe
  • Computerviren
  • Diebstahl von Geschäftsinformationen und Kundendaten
  • Fahrlässiger Umgang mit Daten durch Mitarbeiter
  • Cybererpressung
  • DDoS (Distributed Denial of Service) Attacken, die zu einer signifikanten Unterbrechung des Geschäftsbetriebes führen (z. B. bei Webshops)

Sie kommen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes nach und beraten auch Ihre Kunden in diesem Bereich ausführlich und kompetent; jedoch sind Sie weiterhin der Gefahr der Internet-Kriminalität ausgesetzt.

Fakt ist:

  • Cyber-Risiken gehören heute zu den größten Gefahren der Unternehmen.
  • Die Geschäftsführer stehen in der Pflicht und in der Haftung.
  • Nur wenige Unternehmen sind in Deutschland abgesichert.

Paradebeispiele sind Großunternehmen wie Amazon, Telekom, Twitter etc., die bereits Opfer eines Hackerangriffes geworden sind.

Jedoch stehen auch Klein- und Mittelstandsunternehmen im Risiko:

  • Versteckte Computerviren in Mails, Videos oder Bewerbungen
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht, z. B. durch Mitarbeiter
  • Reputationsschaden nach Datenverlust
  • Ausspähung oder auch der Verlust von mobilen Geräten (Laptop, Handy, Tablet, USB-Sticks etc.)
  • Automatisierte „Scanner“ durchsuchen Rechner wahllos nach Schwachstellen
  • Cybererpressung zum Beispiel in Form einer Zahlungsforderung in Bitcoins

Cyber-Versicherung – viel mehr als eine „klassische“ Versicherung!

Verschiedene Dienstleistungen und die Unterstützung durch Experten helfen dem Unternehmer im Kampf gegen die Internet-Kriminalität. Bespielhafte Leistungen:

Präventiv:

  • Subvention von Beratungsmaßnahmen
  • Cyber-Training für die Mitarbeiter
  • Krisenplanentwicklung

Im Schadenfall:

  • Sofort-Hilfe von Experten
  • Schnelle, rechtskonforme, effektive Reaktion
  • Wie habe ich mich zu verhalten?
  • Wen muss ich informieren?

Wie, wann und wen muss ich von meinen Kunden informieren?

  • Computer-Forensik-Analysen – wo liegt die Ursache?
  • Eigenschäden in Folge von Hacking-Angriffen und Datenverlust
  • Unterstützung in der Informations- und Meldepflicht
  • Deckung von Schadenersatzansprüche Dritter
  • Deckung von Schadenersatzansprüche in Folgen von Urheberrechtsverletzungen
  • Juristische Unterstützung und PR-Beratung
  • Wiederherstellung von Daten

Gemeinsam mit Herrn Sascha Kugler von der Alchimedus Management GmbH haben wir Sonderlösungen für Sie als Berater sowie für Ihre Kunden entwickelt.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an:

E-Mail:                 f.anrich@fpplus.de
Homepage:        www.financeplanplus.de

 

Ein Beitrag von: Felix Anrich

So sichern Sie sich ab!

Die qualitative Unternehmensberatung trägt wesentlich zur Stabilität und dem Erfolg von Unternehmen bei. Die vielfältige und komplexe Beratung bedeutet für Sie als Berater eine große Verantwortung, die mit diversen Risiken verbunden ist. Jedoch nicht nur für Sie, sondern auch für die Repräsentanten der Unternehmen existieren selbst nach einer qualifizierten Beratung gewisse Restrisiken. Der Geschäftsführer muss unzähligen Vorschriften nachkommen – er steht persönlich in der Haftung. Ein exemplarisches Beispiel: Die Gefahr eines Hackerangriffes.

Als Unternehmensberater geben Sie Handlungsempfehlungen. Wird dabei ein entscheidendes Detail übersehen, kann das geschäftsschädigten Folgen haben. Fehler sind menschlich – jedoch sollten diese nicht Ihre Existenz bedrohen!

In Kooperation und Zusammenarbeit mit Herrn Sascha Kugler von Alchimedus Management GmbH sowie mit Herrn Christian Zens und Herrn Martin Auer von AQM3 Mittelstandsconsulting GmbH haben wir für Sie als Unternehmensberater exklusive Deckungskonzepte entwickelt. Diese speziellen Versicherungslösungen sind mit exklusiven Mehrwerten ausgestattet und in vergleichbarer Form so auf dem Markt nicht zu finden.

In welchen Bereichen bestehen exklusive Konzepte?

  • Vermögensschadenshaftpflicht
  • D&O / Vermögensschadenshaftpflicht für Unternehmensleiter
  • Betriebshaftpflicht
  • Cyber-Deckung
  • Büro All-Riks Inhaltsdeckung
  • Rechtsschutz

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach per E-Mail an: f.anrich@fpplus.de

Webseite: www.fppgi.com

…so eine Headline im Newsletter „WMD brokerchannel“.

Das Beratungsunternehmen „Conav“ macht in dem Artikel auf die verschiedenen Haftungsfallen für Manager aufmerksam. Neben der weitgehend nicht bekannten oder ignorierten Tatsache, dass Manager auch nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen noch haftbar gemacht werden (siehe aktuelle Fälle aus der Automobilindustrie), ist sich kaum jemand bewusst, was die ressortübergreifende Haftung für ihn persönlich bedeutet: Nach aktueller Rechtslage ist ein Manager nicht nur für seinen eigenen Bereich verantwortlich, sondern er verantwortet auch horizontal die Bereiche seiner Kollegen mit.

Dagegen schützen sich viele mit einer D&O Versicherung, doch dies könnte u.U. nicht ausreichen. So beschreibt Conav in ihrem Artikel: „… Unklar ist in diesen Fällen oft, ob die Deckung noch in voller Höhe und zu den vormaligen Konditionen zur Verfügung steht. Solcherart Nachhaftung bemühen vor allem auch gern Insolvenzverwalter bei ihren Versuchen, noch Liquidität zu beschaffen…“

Deshalb sollten Manager und Geschäftsführer auch das Haftungsthema einem Qualitätsmanagement unterziehen, um alle Haftungsrisiken zu kennen und Präventivmaßnahmen zu entwickeln. Die Initiative für Qualität in der Unternehmensführung e.V. (IFQU) hat hierzu ein Zertifizierungsprogramm entwickelt:

Geprüfte Geschäftsführung, ein ISO-konformes, auf KVP (kontinuierlicher Verbesserungsprozess) basierendes QM-System in allen wesentlichen Ebenen der Geschäftsführung.

Weitere Infos unter: www.ifqu.de

ifqu-logo-final

Das Risiko, für unternehmerisches Fehlverhalten auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Jeder fünfte Manager berichtet von Ansprüchen gegen sich oder andere Organmitglieder. Dies ergab eine Studie, für die im Auftrag des D&O Versicherers VOV insgesamt 200 Geschäftsführer und Vorstände befragt wurden. Verschärfend käme die neue Gesetzeslage hinzu, die in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten, Manager bei Fehlverhalten in Anspruch zu nehmen, erweitert hat. Laut der VOV-Studie hat jedoch fast jeder siebte Befragte keine Kenntnis über seine persönlichen Haftungsrisiken.

„Bereits für einfach fahrlässig begangene Pflichtverletzungen kann der Verantwortliche persönlich und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden“, sagt Diederik Sutorius, Geschäftsführer der VOV. „Viele Chefs unterschätzen diese Gefahr.“

Vor diesem Hintergrund gewinnen die von der IFQU entwickelten Gütesiegel und Auszeichnungssysteme für nachgewiesene und geprüfte Qualität in der Unternehmensführung neue Aktualität.

ifqu-logo-final

Eine wichtige Veranstaltung unseres Partners IFQU e.V. am 09. Dezember 2015 in München für Geschäftsführer und Berater

Der Anlass und das Thema:

Die Geschäftsleitungen stehen heute unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber). Auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, kann der Geschäftsführende in die Zwickmühle geraten, dadurchn dass er die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nicht nachweisen kann. Der Chefsessel kann damit zum “Pulverfass” mit weitreichenden negativen persönlichen, zumindest finanziellen Folgen werden. Und selbst eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (genannt: D&O-Versicherung) ist kein Freifahrtschein für fahrlässige Fehler des Managements.

Hier hilft nur ein systematisches Risikomanagementsystem.

Geschäftsführende müssen sich heutzutage permanent folgende Fragen stellen:

  • Welche Risiken bestehen?
  • Wie ist die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung?
  • Wie sieht meine persönliche „Fehlervermeidungsstrategie“ aus ?
  • Wie kann ich Fehler in den benannten Risikofeldern reduzieren?
  • Wie kann ich mein persönliches Haftungsrisiko minimieren oder sogar eliminieren?
  • Wie kann ich meine eigene Performance nachhaltig verbessern und sogar dokumentieren?
  • Wie kann mein Unternehmen und dessen Führung in der Öffentlichkeit besser dastehen?
  • Nachweis von Qualifikation und Kompetenz

QM- und Gütesiegelsystem

Um diesem Anspruch und den Anforderungen gerecht zu werden, untersucht das IFQU software- und online-basierte QM- und Gütesiegelsysteme für Geschäftsführende. Mit erfolgreichem Abschluss eines Prüfverfahren verleiht das IFQU die Auszeichnung:

guetesiegel_ifqu_geschaeftsfuehrung_16

Die Vorteile des softwarebasierten Compliance Standards Geprüfte Geschäftsführung sind für Geschäftsführende sowie für Aufsichts- und Beiräte oder Gesellschaftervertreter von besonderer Bedeutung. Der Anforderungskatalog führt Sie interaktiv durch alle Anforderungen und unterstützt Sie mit Anleitungen, Handlungsvorschlägen und Mustervorlagen im Rahmen eines persönlichen GF QM-Systems. Alle importierten Nachweise werden verwaltet. Sie vergessen keine Anforderungen, da die Software Sie an die Einhaltung erinnert.

Der Nutzen für Geschäftsführer:

  • Marketingwirkung für die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst.
  • Vertrauensbildende Maßnahme gegenüber allen Stake- und Shareholders (Lieferanten u.ä.) durch einen öffentlichen Zertifizierungsnachweis einer neutralen Organisation
  • Gesellschaftsschutz
  • Umfassender lückenlose Dokumentation des persönlichen Risikos
  • Archivierung aller wichtigen Nachweisdokumente in einer neutralen Institution
  • Prävention / Vorsorge : Schutz vor fahrlässigen Fehlern und der damit verbundener Haftung
  • Einheitlicher Qualitätsstandard
  • Systematische Qualitätssteigerung im Unternehmen

Der Nutzen für Berater

  • Sie eröffnen sich ein neues Beratungsfeld in einem Wachstumssegment
  • Sie erhalten ein komplettes Beratungskonzept geliefert
  • Die Beratung kann mit 50% über das BAFA gefördert werden.

Die Initiative für die Förderung von Qualität in der Unternehmensführung (IFQU) engagiert sich für nachweisbare Qualität in der Unternehmensführung.

Ziel des Vereins IFQU ist es, wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig für die unternehmerische Praxis anwendbare, effiziente Handlungssysteme zu erarbeiten, um wirtschaftlichen Erfolg mit ethischem Fortschritt zu verknüpfen.

Termin:

9. Dezember 2015, 09:30 bis 12:00 Uhr oder 9. Dezember 2015, 14:30 bis 17:00 Uhr (Der Ort der Veranstaltung wird noch bekannt gegeben.)

Teilnehmerbeitrag:

45,- EURO inkl. ausführlichem Informationsmaterial

Interessiert an der Veranstaltung?

Dann melden Sie sich gerne als Alchimedus®-Partner über unser Sekretariat an: sekretariat@alchimedus.com

Autoren: Sascha Kugler und Joachim Griesang, Rechtsanwalt

Geschäftsleitungen stehen heute unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber).

Auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, kann ein Manager in die Zwickmühle geraten, die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nicht nachweisen zu können. Sein Chefsessel wird damit zum “Pulverfass” mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Und selbst eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ist kein Freifahrtschein für fahrlässige Fehler des Managements.

Grundsätzlich geht es um eine Haftungssituation aufgrund von Innen- und Außenansprüchen. Selbst bei  fremden Verschulden haftet das Management.

Innenansprüche, also finanzielle Einbußen des Unternehmens wegen Fehlern der versicherten Person, ohne dass diese auf Haftpflichtansprüchen Dritter beruhen, können sich zum Beispiel durch Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit oder ungenügende Organisation von Betriebsabläufen ergeben. Auch unzureichende Finanzierungsmaßnahmen, eine falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder das Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter können Schadenersatzansprüche begründen.

Der weit überwiegende Teil von Haftungsfällen betrifft diese Innenhaftung. Damit sind Vertrauenshaftungstatbestände oder Haftungssituationen bei der Vertretung der Gesellschaft gemeint.

Hier haftet der Manager bzw. die Organe der Gesellschaft wie Aufsichtsorgane / Aufsichtsräte oder Gesellschafter / Eigentümer für Ansprüche Dritter gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Außenhaftung werden Haftungsansprüche seitens Geschäftspartnern (Kunden / Lieferanten), Wettbewerbern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten gestellt. Beispiel: Haftungsfälle im Bereich Steuern / Buchführung der Insolvenz oder auch im Sozialrecht.

Ein scheinbar kleiner Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Da kennt der Fiskus kein Pardon. Die versehentliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen? In diesem Fall droht nicht nur Ärger, es kann richtig teuer werden.

Auch bei einem Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte können Schadenersatzansprüche Dritter hohe Schäden nach sich ziehen. Diese sogenannten Außenansprüche (Finanzamt, Zoll und andere staatliche und private Institutionen) sind in der Praxis an der Tagesordnung.

Das bedeutet grundsätzlich, dass dem Management, also dem Organ, ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, das zu einem Vermögensnachteil für das Unternehmen oder eines Dritten geführt hat.

Allein die Behauptung oder Feststellung einer offenbar „falschen“ oder unvorteilhaften unternehmerischen Entscheidung reicht zwar nicht aus.

Ist allerdings ein Schaden feststellbar, findet oft eine Beweislastumkehr statt, das heißt, der Unternehmensmanager muss beweisen, dass seine Entscheidung trotz Schadeneintritts die richtige war (wichtiger Punkt hierbei: die Dokumentation der Entscheidungsfindung).

Vor diesem Problem stehen nun immer mehr Geschäftsführer / Vorstände und auch Aufsichtsräte / Beiräte oder Gesellschaftervertreter.

Die Interessenlage aller Beteiligten ist im Schadensfall äußerst komplex und führt oft dazu, dass ein Kompromiss (deal bzw. Vergleich) zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird.

Versicherungslösungen am Markt können bedingungsgemäß nicht allumfassend sein. So tritt sie etwa bei Vorsatz nicht ein. Je nach Anbieter und Risikosituation begrenzen diverse Ausschlusstatbestände den Versicherungsschutz zum Teil erheblich. So enthalten die Versicherungsbedingungen im Regelfall einen sogenannten Dienstleistungsausschluss, welcher dazu führt, dass Vermögensschäden, welche im Rahmen der operativen Tätigkeit der versicherten Person verursacht wurden, nicht gedeckt sind.

Eine D&O-Police schützt die versicherten Personen ausschließlich in ihrer gesellschaftsrechtlichen Organfunktion und schließt nicht Dienstleistungen ein, die von den Organen unmittelbar selbst erbracht werden.

Der Dienstleistungsausschluss führt somit in der Praxis nicht selten dazu, dass vom Versicherer eine Deckung abgelehnt wird.

Mangelnde Kenntnisse und Eignung für ein Ressort führen zu keiner Haftungsbefreiung („Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“). Gerade im Aufsichtsrat sitzende Arbeitnehmervertreter unterliegen häufig dieser Problematik.

Fälle aus der Praxis betreffen aber auch die Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers oder des “faktischen Geschäftsführers”.

Die Lösung?

Die Software Alchimedus® Geschäftsleitung interaktiv